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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kfz vom Sozialamt


Gast
24.11.2002, 16:10
Hallo!
Ich habe einen 12jährigen körperbehinderten Sohn (Cerebralparese, Pflegestufe 2) ,bin alleinerziehend und lebe seit der Geburt von Robert von Sozialhilfe.Normalerweise darf man als Sozialhilfeempfänger kein Auto besitzen.Bisher konnte ich mir für Therapien, Arztbesuche etc. ein Auto leihen.Geht aber jetzt nicht mehr.
Vielleicht weiß ja jemand ,ob es da Ausnahmegenehmigungen gibt http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif Schonmal danke im vorraus für eventuelle Antworten!

Gast
27.11.2002, 09:11
Hallöchen

Es gibt dafür Ausnahmeregelungen. Wenn DU den Behindertenausweis für Deinen Sohn hast und der Grad der behinderung 100% beträgt, davon gehe ich bei Dir auch aus, dann kannst Du auf dem Finanzamt eine Steuerbefreiung beantragen. Voraussetzung wäre nur, das Du das Auto, so wie ich das auch tun musste, auf den Jungen anmeldest. Das er der Halter ist und Du der Fahrer. Bei der Benutzung gibt es dann minimale EInschränkungen, die aber denke ich mal, nicht der Rede Wert sind. u.A. sollte das Auto im Sinne für den behinderten genutzt werden. ( Fahrten mit dem Sohn) Jedoch darfst auch einkaufen fahren, weil Du ihn ja ernähren musst, Du darfst auch zum Friseur etc....aber..du darfst z.B. NICHT ALLEINE ohne den Jungen mit diesem Auto in den Urlaub verreisen. Lass Dich da mal beraten!
Also sparst Du schon mal Steuern. Den Unterhalt für das Auto bestreitest Du dann vom Pflegegeld, also wirtschaftest DU mit der Sozialhilfe schon mal nicht widerrechtlich. Pflegegelder werden ja nicht mit auf die Sozialhilfe angerechnet. Dies sind schon mal Argumente, wo das SA nichts sagen kann.
Doch geht es jetzt um die Höhe des Wertes des Autos, was Du dir zulegen möchtest. Da man ja als Sozialhilfeempfänger nur einen bestimmten *schonbetrag* hat, den man als "Wertgegenstand" oder in Form von Bargeld oder Sparguthaben haben darf. Ich kenne nicht den genauen Satz, ich glaube jedoch in DM waren das für den Erwachsenen oder Haushaltvorstand 2500 DM also ca 1250 € und für jedes weitere Kind 500 DM also ca 250€ = ca 1500 €. Entweder Du lässt Dir das Auto sozusagen "offiziell" schenken, weil ja sonst gefragt wird "WOHER HABEN SIE DAS GELD"! Und es darf halt kein Nigelnagelneues sein. Ich weiß nicht wie deine Sozialhilfeberaterin ist...ob Du Dich mit ihr mal darüber aussprechen kannst. Aber rein theoretisch dürft es da nichts zu beanstanden geben!!!
Ich wünsch Dir viel Glück!
Alles Gute
Anke

Gast
27.11.2002, 09:14
</span>Zitat[/b] ( @ --)]<span =''>
Huch, da hat etwas scheinbar mit dem Eurozeichen nicht funktioniert. Also noch mal den einen Satz:

.....ich glaube jedoch in DM waren das für den Erwachsenen oder Haushaltvorstand 2500 DM also ca 1250 Euro; und für jedes weitere Kind 500 DM also ca 250Euro; = ca 1500 Euro

Gast
28.11.2002, 21:16
Hallo Anke !
Danke für deine lange und ausführliche Antwort!
Der Wert des Autos wird wohl wirklich das Problem sein, aber andererseits wäre es ja auch ziemlich unwirtschaftlich, um nicht zu sagen , bescheuert, eine entsprechende behindertengerechte Ausstattung (Rampe etc.,und das brauche ich) in eine Schrottkarre zu bauen, und das dann alle 2 Jahre wieder zu machen.

Liebe Grüße-Pimix