Eukanova
21.02.2004, 19:55
Hallo ,
ich bin neu im Forum und grüße erst einmal alle recht herzlich.
Mein Name ist Silke und wir haben einen behinderten Sohn, welcher 3 Jahre alt ist und eine Tetraspastik hat. Ich habe nun eine Frage zum I-Platz im Kindergarten. Was ist, wenn unser Sohn nicht vor Ort versorgt werden kann? Ich könnte einen I-Platz in einem anderen Stadtteil/einer anderen Gemeinde bekommen, allerdings bräuchte ich dann von unserer Gemeinde die Zusage/Übernahme für den städtischen Zuschuß = 200,00 Euro, ansonsten nimmt ihn die andere Gemeinde nicht. Zwischen den Städten/Gemeinden gibt es keine Vereinbarung, obwohl es sich um den gleichen Kreis handelt. Bis Mai, wenn David 3 Jahre alt ist, bekomme ich eh keinen Platz. Erst nach den Sommerferien September/Oktober 2004. Im Mai ist allerdings meine Elternzeit herum und ich müßte wieder arbeiten. Was jemand Rat und Hilfe?
Liebe Grüße
Silke!
ich bin neu im Forum und grüße erst einmal alle recht herzlich.
Mein Name ist Silke und wir haben einen behinderten Sohn, welcher 3 Jahre alt ist und eine Tetraspastik hat. Ich habe nun eine Frage zum I-Platz im Kindergarten. Was ist, wenn unser Sohn nicht vor Ort versorgt werden kann? Ich könnte einen I-Platz in einem anderen Stadtteil/einer anderen Gemeinde bekommen, allerdings bräuchte ich dann von unserer Gemeinde die Zusage/Übernahme für den städtischen Zuschuß = 200,00 Euro, ansonsten nimmt ihn die andere Gemeinde nicht. Zwischen den Städten/Gemeinden gibt es keine Vereinbarung, obwohl es sich um den gleichen Kreis handelt. Bis Mai, wenn David 3 Jahre alt ist, bekomme ich eh keinen Platz. Erst nach den Sommerferien September/Oktober 2004. Im Mai ist allerdings meine Elternzeit herum und ich müßte wieder arbeiten. Was jemand Rat und Hilfe?
Liebe Grüße
Silke!