INTAKT_Wolfgang
04.07.2002, 21:52
Aus einem Newsletter des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Quote:
<div id='QUOTE'>Am 1. Juli 2002 werden die Rentenerhöhungen für Menschen mit Contergan-Schäden wirksam: Durch das Neunte Gesetz zu Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (StHG) erhöhen sich die Renten wegen Contergan-Schäden ab dem 1. Juli 2002 um 4 Prozent. Ab 2003 erhalten die Betroffenen zudem mehr Möglichkeiten, die Renten zu kapitalisieren.
Diese Rentenerhöhung berücksichtigt die Steigerung von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen in den letzten Jahren; die letzte Erhöhung der Contergan-Renten fand zum 1. Juli 1997 statt. Rund 2.750 Menschen mit Contergan-Schäden erhalten Renten über die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder". Diese Renten haben keinen unterhaltssichernden, sondern entschädigungsrechtlichen Charakter. Die Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger sind heute zwischen 38 und 43 Jahre alt.
Mit dem Änderungsgesetz werden zudem ab 2003 die Möglichkeiten für die Kapitalisierung der Renten erweitert. Die Geschädigten können sich die Rente nicht nur wie bisher zum Erwerb von Wohneigentum auszahlen lassen, sondern auch, wenn dies der "wirtschaftlichen Stärkung" des Wohneigentums dient, also z.B. zur Schuldentilgung bei bereits erworbenem Wohneigentum oder zur Modernisierung ererbten Wohneigentums. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur Rentenkapitalisierung im "berechtigten wirtschaftlichen Interesse" der Behinderten erweitert.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, erklärt: "Mit der Gesetzesänderung verbessert die Bundesregierung die Leistungen für die Menschen, die durch das Medikament Contergan geschädigt wurden. Die Entschädigungsrenten werden erhöht; darüber hinaus schafft die erweiterte Rentenkapitalisierung mehr Möglichkeiten für die Contergan-Geschädigten, von denen viele bereits Wohneigentum besitzen. Die Rentenauszahlung kann jetzt auch dazu genutzt werden, um ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten oder ein Auto behindertengerecht auszurüsten, wenn dies für die Erwerbstätigkeit - durch die Behinderung bedingt - notwendig ist."</div>
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<div id='QUOTE'>Am 1. Juli 2002 werden die Rentenerhöhungen für Menschen mit Contergan-Schäden wirksam: Durch das Neunte Gesetz zu Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (StHG) erhöhen sich die Renten wegen Contergan-Schäden ab dem 1. Juli 2002 um 4 Prozent. Ab 2003 erhalten die Betroffenen zudem mehr Möglichkeiten, die Renten zu kapitalisieren.
Diese Rentenerhöhung berücksichtigt die Steigerung von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen in den letzten Jahren; die letzte Erhöhung der Contergan-Renten fand zum 1. Juli 1997 statt. Rund 2.750 Menschen mit Contergan-Schäden erhalten Renten über die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder". Diese Renten haben keinen unterhaltssichernden, sondern entschädigungsrechtlichen Charakter. Die Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger sind heute zwischen 38 und 43 Jahre alt.
Mit dem Änderungsgesetz werden zudem ab 2003 die Möglichkeiten für die Kapitalisierung der Renten erweitert. Die Geschädigten können sich die Rente nicht nur wie bisher zum Erwerb von Wohneigentum auszahlen lassen, sondern auch, wenn dies der "wirtschaftlichen Stärkung" des Wohneigentums dient, also z.B. zur Schuldentilgung bei bereits erworbenem Wohneigentum oder zur Modernisierung ererbten Wohneigentums. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur Rentenkapitalisierung im "berechtigten wirtschaftlichen Interesse" der Behinderten erweitert.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, erklärt: "Mit der Gesetzesänderung verbessert die Bundesregierung die Leistungen für die Menschen, die durch das Medikament Contergan geschädigt wurden. Die Entschädigungsrenten werden erhöht; darüber hinaus schafft die erweiterte Rentenkapitalisierung mehr Möglichkeiten für die Contergan-Geschädigten, von denen viele bereits Wohneigentum besitzen. Die Rentenauszahlung kann jetzt auch dazu genutzt werden, um ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten oder ein Auto behindertengerecht auszurüsten, wenn dies für die Erwerbstätigkeit - durch die Behinderung bedingt - notwendig ist."</div>