Wolfgang
11.08.2004, 15:09
Meldung des Pressedienstes aus dem Bundestag vom 05.08.2005:
Zitat[/b] ]Verkehr und Bauwesen/Antwort
AUCH KÜNFTIG KOSTENLOSE FREIFAHRTEN FÜR BEHINDERTE
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält an der kostenlosen
Freifahrtberechtigung schwerbehinderter Menschen bei Fahrten im öffentlichen
Personenverkehr fest. Dies geht aus ihrer Antwort (15/3631) auf eine Kleine
Anfrage der FDP-Fraktion (15/3533) hervor.
Mit der Berechtigung zur kostenlosen Beförderung erhielten die
Schwerbehinderten einen Ausgleich für ihre Mobilitätseinschränkungen im
Alltag, heißt es darin. Diese Nachteile würden auch in Zukunft auf der
Grundlage der kostenlosen Freifahrtberechtigung ausgeglichen.
Allerdings plane die Regierung, die Erstattungsregelungen der Freifahrt im
öffentlichen Personenverkehr neu zu gestalten. Hintergrund der geplanten
Änderungen seien Forderungen des Bundesrechnungshofes und einiger
Landesrechnungshöfe sowie die von den Ministerpräsidenten Koch und
Steinbrück in deren "Konsenspapier" vorgeschlagenen Maßnahmen zum
Subventionsabbau.
Die Bundesregierung werde dazu in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage bemängelt, dass es Behinderten oftmals
nicht möglich sei, an Fahrkartenautomaten einen Fahrschein zu lösen. Dazu
heißt es in der Antwort, die Eisenbahnunternehmen des Bundes hätten in den
letzten Jahren den Fahrscheinverkauf überwiegend auf Automaten umgestellt.
Die Deutsche Bahn AG habe diese Entscheidung mit besserer Wirtschaftlichkeit
begründet. Die Senkung der Vertriebskosten durch eine stärkere Nutzung von
Automaten sowie des Internets liege im Interesse aller Bahnkunden.
Nach Auffassung der Regierung steht der Fahrkartenverkauf an Automaten einer
behindertengerechten Infrastruktur nicht entgegen. Die Bedürfnisse der
Behinderten könnten auch an den Verkaufsschaltern nicht immer völlig
aufgefangen werden.
Die Bahn AG biete deshalb den Fahrgästen, für die der Kartenkauf am Schalter
oder Automaten aufgrund ihrer Behinderung erschwert sei, alternative
Vertriebswege an. So könnten Fahrscheine auch über Internet oder Telefon
erworben werden. Darüber hinaus seien alleinreisende blinde Fahrgäste von
der sonst fälligen Zahlung des so genannten Bordpreises beim Kauf einer
Fahrkarte im Zug befreit.
Nach Darstellung der Regierung stellen die unterschiedlichen Gruppen von
behinderten Reisenden unterschiedliche Anforderungen an die
Barrierefreiheit. Daher scheide nach Darstellung der Bahn AG eine Umrüstung
der etwa 10.000 Fahrkartenautomaten aus.
Die Bahn strebe aber eine wirtschaftlich vertretbare Verbesserung künftiger
Generationen von Fahrausweisautomaten an, heißt es weiter. Im Übrigen
begrüßt die Regierung die Bestrebungen des Verbandes Deutscher
Verkehrsunternehmen,
ein deutschlandweites elektronisches Fahrgeldmanagement zu entwickeln, durch
das bargeldloses Zahlen, elektronisches "Ticketing" sowie eine
automatisierte Fahrpreisfindung ermöglicht werden soll.
Zitat[/b] ]Verkehr und Bauwesen/Antwort
AUCH KÜNFTIG KOSTENLOSE FREIFAHRTEN FÜR BEHINDERTE
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält an der kostenlosen
Freifahrtberechtigung schwerbehinderter Menschen bei Fahrten im öffentlichen
Personenverkehr fest. Dies geht aus ihrer Antwort (15/3631) auf eine Kleine
Anfrage der FDP-Fraktion (15/3533) hervor.
Mit der Berechtigung zur kostenlosen Beförderung erhielten die
Schwerbehinderten einen Ausgleich für ihre Mobilitätseinschränkungen im
Alltag, heißt es darin. Diese Nachteile würden auch in Zukunft auf der
Grundlage der kostenlosen Freifahrtberechtigung ausgeglichen.
Allerdings plane die Regierung, die Erstattungsregelungen der Freifahrt im
öffentlichen Personenverkehr neu zu gestalten. Hintergrund der geplanten
Änderungen seien Forderungen des Bundesrechnungshofes und einiger
Landesrechnungshöfe sowie die von den Ministerpräsidenten Koch und
Steinbrück in deren "Konsenspapier" vorgeschlagenen Maßnahmen zum
Subventionsabbau.
Die Bundesregierung werde dazu in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage bemängelt, dass es Behinderten oftmals
nicht möglich sei, an Fahrkartenautomaten einen Fahrschein zu lösen. Dazu
heißt es in der Antwort, die Eisenbahnunternehmen des Bundes hätten in den
letzten Jahren den Fahrscheinverkauf überwiegend auf Automaten umgestellt.
Die Deutsche Bahn AG habe diese Entscheidung mit besserer Wirtschaftlichkeit
begründet. Die Senkung der Vertriebskosten durch eine stärkere Nutzung von
Automaten sowie des Internets liege im Interesse aller Bahnkunden.
Nach Auffassung der Regierung steht der Fahrkartenverkauf an Automaten einer
behindertengerechten Infrastruktur nicht entgegen. Die Bedürfnisse der
Behinderten könnten auch an den Verkaufsschaltern nicht immer völlig
aufgefangen werden.
Die Bahn AG biete deshalb den Fahrgästen, für die der Kartenkauf am Schalter
oder Automaten aufgrund ihrer Behinderung erschwert sei, alternative
Vertriebswege an. So könnten Fahrscheine auch über Internet oder Telefon
erworben werden. Darüber hinaus seien alleinreisende blinde Fahrgäste von
der sonst fälligen Zahlung des so genannten Bordpreises beim Kauf einer
Fahrkarte im Zug befreit.
Nach Darstellung der Regierung stellen die unterschiedlichen Gruppen von
behinderten Reisenden unterschiedliche Anforderungen an die
Barrierefreiheit. Daher scheide nach Darstellung der Bahn AG eine Umrüstung
der etwa 10.000 Fahrkartenautomaten aus.
Die Bahn strebe aber eine wirtschaftlich vertretbare Verbesserung künftiger
Generationen von Fahrausweisautomaten an, heißt es weiter. Im Übrigen
begrüßt die Regierung die Bestrebungen des Verbandes Deutscher
Verkehrsunternehmen,
ein deutschlandweites elektronisches Fahrgeldmanagement zu entwickeln, durch
das bargeldloses Zahlen, elektronisches "Ticketing" sowie eine
automatisierte Fahrpreisfindung ermöglicht werden soll.