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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klageerfahrung/Gerichtserfahrung


Eukanova
03.03.2004, 18:25
Hallo,

hier ist noch einmal Silke. Ich hoffe, ich nerve nicht. Mir ist da gerade noch etwas eingefallen. Hat jemand von Euch Klage- bzw. Gerichtserfahrung? Wir sind Mitglied in einem Verein in Dortmund, welcher einem hilft, vor Gericht zu gehen und zu klagen bzw. hilft, ein Gutachten zu besorgen. Hierfür muß ich nun ein Gedächtnisprotokoll über die Geburt erstellen. Hat jemand von Euch schon einmal so ein Protokoll erstellt und kann mir dabei helfen? Ich finde dies im nachinein echt schwierig. Ich könnte das nur anhand der Krankenakte machen, da mein Gedächtnis teilweise lückenhaft ist. Man hätte halt gleich alles von Geburt an aufschreiben sollen, aber wer weiß das schon vorher.


Liebe Grüße


Silke (Mama von David Tetraspastik 05/01)

Heike&3
03.03.2004, 23:13
Hallo Silke,

wir stecken in einer ähnlichen Situation. Damals habe ich zum Glück Tagebuch geführt, da muss ich mein Gedächtnis nicht so anstrengen. Aber vielleicht hilft dir dieser Link weiter oder BIG e.V. (Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter, http://www.members.aol.com/geburt/ ) kann dir sonstwie weiterhelfen:

http://www.members.aol.com/geburt/main/kontakte/protokoll.html

Du findest auf der Homepage auch einen Musterbrief zur Anforderung der Krankenakte!

Liebe Grüße und viel Erfolg!

Heike

Gast
04.03.2004, 00:38
Hallo Silke,
wir kommen auch aus Dortmund. Ich persönlich würde Dir die RA Schütze und Hartmann empfehlen. Die sind an der Kaiserstr. Sie kennen sich sehr gut in vielen Dingen aus.

Grüße
Gabi

Heike&3
04.03.2004, 22:15
Hallo Silke,

ich nochmal. Mir ist noch etwas Wichtiges eingefallen: Die Verjährungsfrist. Du kannst nur innerhalb von drei Jahren nach Bekanntwerden des Zusammenhangs zwischen Fehlern bei der Geburt und der Behinderung Klage erheben. Wenn du also schon seit Davids Geburt weisst, dass ein Arzt oder die Geburtsklinik Schuld an seiner Behinderung ist, hast du nur noch bis Mai Zeit, Anklage zu erheben bzw. muss dein Anwalt beim gegenerischen Anwalt erreichen, dass dieser auf "Einrede der Verjährung" (ich glaube, so heisst das) verzichtet.

Wenn du noch keinen Anwalt hast, kann ich unseren absolut empfehlen, laut Aussage eines mit mir befreundeten Anwalts ist er einer von wenigen wirklich guten Anwälten für Arzthaftungsrecht: RA Korioth in Hennef
http://www.korioth.de/

Liebe Grüße

Heike