INTAKT_Uwe
18.09.2002, 10:01
Gesehen im Elternbrief des VDK-Bayern (nr. 20, 2/2002, 6. Jahrgang, S. 19):
</span>Zitat[/b] ]Behinderte Menschen erhalten ab sofort beim Kauf von Neuwagen der Marke Renault einen Sonderrabatt von 15 Prozent. Grundlage für den Preisnachlass ist ein Rahmenabkommen von Renault mit dem Bund behinderter Autobesitzer (BbAB). Bezugsberechtigt sind Mitglieder des BbAB mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent (und dem Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Blind"), aber auch deren Angehörige, so zum Beispiel die Eltern behinderter Kinder. Voraussetzung ist lediglich die Zulassung des Rabattautos auf die behinderte Person.<span =''>
Der Herr vom BbAB ist zu erreichen unter:
BbAB-Geschäftsstelle, Postfach 1202, 66443 Bexbach
Tel.: 06826 / 5782 (in den Abendstunden)
</span>Zitat[/b] ]Behinderte Menschen erhalten ab sofort beim Kauf von Neuwagen der Marke Renault einen Sonderrabatt von 15 Prozent. Grundlage für den Preisnachlass ist ein Rahmenabkommen von Renault mit dem Bund behinderter Autobesitzer (BbAB). Bezugsberechtigt sind Mitglieder des BbAB mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent (und dem Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Blind"), aber auch deren Angehörige, so zum Beispiel die Eltern behinderter Kinder. Voraussetzung ist lediglich die Zulassung des Rabattautos auf die behinderte Person.<span =''>
Der Herr vom BbAB ist zu erreichen unter:
BbAB-Geschäftsstelle, Postfach 1202, 66443 Bexbach
Tel.: 06826 / 5782 (in den Abendstunden)