(Die Angaben in diesem Artikel und den nachfolgenden Seiten zur Pflegeversicherung beziehen sich auf die Zeit vor dem 1.1.2017 und gelten hauptsächlich für diejenigen, die vor dem 1.1.2017 schon eine Pflegestufe hatten. Die Leistungen und Beträge ab 1.1.2017 (Pflegestärkungsgesetz II) werden auf unseren Seiten derzeit eingepflegt und stehen in Kürze zur Verfügung).
Kurzzeitpflege bis 31.12.2016
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) im Überblick
die sogenannte "Pflegestufe 0" | Pflegestufe I | Pflegestufe II | Pflegestufe III | |
---|---|---|---|---|
Erheblich Pflege- bedürftige | Schwerpflege- bedürftige | Schwerstpflege- bedürftige |
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0 | 1.1612 | 1.612 | 1.612 | |
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1.612 | 1.1612 | 1.612 | 1.612 | |
Kurzzeitpflege im Detail
In Fällen, in denen vorübergehend weder häusliche Pflege noch teilstationäre Pflege möglich ist, kann auch eine Kurzzeitpflege für den Pflegebedürftigen organisiert werden. In der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten Zeitraum vollstationär versorgt. In der Regel erfolgt die Kurzzeitpflege in speziellen Kurzzeiteinrichtungen.
Wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint, kann bei Kindern unter 18, die zu Hause gepflegt werden, die Kurzzeitpflege auch in geeigneten stationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten stationären Einrichtungen durchgeführt werden.
Leistungen der Kurzzeitpflege werden für längstens vier Wochen im Gesamtwert von bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr erbracht. Dieser Betrag wird zusätzlich zur Verhinderungspflege gewährt. Sie umfassen die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Einige Kosten wie die Investitionskosten, sowie Unterkunft und Verpflegung werden von den Leistungen zur Kurzzeitpflege nicht abgedeckt. Empfänger von zusätzlichen Betreuungsleistungen können diese zur Deckung dieser Kosten oder zur Verlängerung der Kurzzeitpflege nutzen.
Näheres auf unserer Seite zu Kurzzeiteinrichtungen
Anlaufstellen in unserer Adressdatenbank
Wir haben für Sie in einer Adressdatenbank für Bayern Adressen wichtige Adressen, die Ihnen weiterhelfen können, zusammengetragen.
Hier finden Sie Anlaufstellen in unserer Adressdatenbank
Quellen:
Soziale Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI):
online
SGB 11 Gesetz zum Herunterladen (pdf-Format, Größe: 311 kB)
Weiterführende Links:
Seite des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
Schnellübersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung (pdf-Format, Größe: 1060 kB, Stand Jan. 2015)
zum Hauptartikel Leistungen der Pflegeversicherung