Finanzielle Hilfen für den KFZ-Kauf
In unserem Forum taucht immer wieder dir Frage auf, welche Möglichkeiten der Förderung es für ein behinderungsgerechtes Auto gibt. Deshalb haben wir einmal versucht, die Möglichkeiten zusammenzufassen, die leider nicht besonders umfassend sind. Das Problem besteht darin, dass es zwar für Menschen mit Behinderung, die sich in Ausbildung befinden oder berufstätig sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfen für ein behinderungsgerechtes KFZ nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung gibt, etwas vergleichbares jedoch für Eltern behinderter Kinder (und auch erwerbsunfähige oder arbeitslose Erwachsene) bislang nicht vorgesehen ist. Nähere Informationen für die Förderung berufstätiger Menschen mit Behinderung finden Sie auf unserer Seite zu finanziellen Leistungen für Arbeitnehmer.
Was machen jedoch Eltern, die ein behindertes Kind haben und auf ein entsprechendes Fahrzeug angewiesen sind? Bislang gibt es hier derzeit keine gesetzliche Regelung für einen staatlichen Zuschuss, auch wenn es viele Familien gibt, die aufgrund der Behinderung des Kindes in finanzieller Not sind. Letztlich gibt es verschiedene Wege, die man beschreiten kann, doch es kommt immer auf den Einzelfall an, d.h. man muss einfach Anträge stellen und in diesen so deutlich wie möglich schildern, warum dieser Zuschuss zum Kauf oder Umbau eines Autos notwendig ist. Ganz wichtig ist dabei: Seit Einführung des SGB IX müssen Anträge, die Sie an einen der Rehabilitationsträger stellen, weitergeleitet werden, falls dieser nicht zuständig ist. Das sollten Sie zur Sicherheit einfach immer mit vermerken bzw. auf Vordrucken ankreuzen.
Bei allen im Folgenden aufgeführten Wegen gilt: Meist sind solche Anträge nur genehmigt worden, wenn sie sehr gut vorbereitet sind. Wenn Sie einen entsprechenden Antrag planen, empfehlen wir eine Mitgliedschaft im Verein “Mobil mit Behinderung e.V.” . Dort kann man für 20 Eur pro Jahr (Stand 2006) Mitglied werden und erhält dafür eingehende Beratung zur Finanzierung, sowie zu den Umbauten selbst. Der Verein ist zu erreichen unter
Mobil Mit Behinderung e.V.
Heinrich Buschmann
Orchideenstr. 9
76751 Jockgrim
Tel.: 07271 / 50 50 265
Fax: 07271 / 50 50 266
E-Mail: info@mobil-mit-behinderung.de
Internet: http://www.mobil-mit-behinderung.de
Einige Wege, die sich gesetzlich beschreiten lassen, seien hier kurz aufgeführt:
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§55 SGB 9 ).
Ein wichtiges Argument für einen Antrag ist das gesetzliche Recht darauf, dass ein behindertes Kind genauso an der Gesellschaft teilhaben können muss, wie ein nichtbehindertes. Es darf also nicht benachteiligt werden. Das ist die Grundlage dafür, dass es finanzielle Zuschüsse oder die komplette Übernahme von Kosten gibt, die dem Kind dazu dienen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben, wenn dies nicht anderweitig gesichert werden kann. Wenn nun also das Argument ist, dass das Kind gern ins Schwimmbad möchte, dies aber gut mit rollstuhlgerechten, öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, dann kann der Antrag leicht abgelehnt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Fahrdienst z.B. der Kommune zur Verfügung steht, der für entsprechende Fahrten mancherorts kostenfrei genutzt werden kann. Die Frage bei einem solchen Antrag ist also immer, warum kann die Teilhabe meines Kindes nur gesichert werden, wenn wir ein behinderungsgerechtes Auto haben? Dafür gibt es – auch wenn diese z.T. kursieren – keine einfachen Formbriefe, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.
Fahrten zur Therapie
Als wichtigstes Argument werden meist die notwendigen Fahrten für eine Therapie angebracht, die sonst nicht wahrgenommen können werden. Hier ist es leider so, dass zwar Fahrtkosten von der Krankenkasse zumindest teilweise erstattet werden, jedoch eben nur insofern, als man diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem privaten PKW erreicht. Dafür jedoch das Auto von der Krankenkasse erst anschaffen zu lassen, gibt es keine gesetzliche Grundlage, da der behinderungsgerechte PKW kein medizinisches Hilfsmittel ist.
Zuschüsse über die Sozialhilfe
Wenn Sie finanziell bedürftig sind, können Sie evtl. eine einmalige Beihilfe über das zuständige Sozialamt für den Umbau bzw. Kauf eines entsprechenden Autos beantragen. Das ist jedoch nicht in jedem Bundesland gleichermaßen geregelt, da es hier länderspezifische Regelungen gibt. In unserem Forum wurde z.B. der Fall beschrieben, dass eine Familie ihre Konten offen gelegt hat und der Sozialhilfeträger entschied, dass das vorhandene Geld abzüglich eines gewissen Selbstbehaltes für den Kauf verwendet werden muss und selbst den Rest des Fahrzeuges bezahlte. Eine solche einmalige Beihilfe ist prinzipiell in einigen Bundesländern möglich, jedoch nur, wenn eine entsprechende “Bedürftigkeit” lückenlos nachgewiesen wird.
Stiftungen
Ein weiterer Weg, der jedoch auch immer schwieriger wird, besteht darin, Geld über Stiftungen zu beantragen. Da sich viele Stiftungen z.T. kaum vor Anträgen retten können, ist es auch hier sehr wichtig, sich über das genaue Vorgehen von Leuten beraten zu lassen, die sich in diesem Bereich gut auskennen.
Welche Hilfen gibt es sonst noch, damit die Anschaffung des Autos nicht zu teuer wird?
Was immer eine Möglichkeit ist, um die Kosten doch ein wenig zu senken, sind die Rabatte der Autohersteller beim Kauf eines Neuwagens. So gibt baut Mitsubishi beispielsweise neuerdings auf Wunsch einige kostenlose behinderungsspezfische Extras in die Autos ein.
