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Rabatt beim Autokauf

Rabatt beim Autokauf für Menschen mit Behinderung und deren Eltern

Abhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis vermerkt sind, gewähren Autohersteller diverse Rabatte bei der Anschafffung eines Neuwagens und/oder für Fahrzeugumbauten. Die angegebenen Rabatte sind in der Regel nicht verbindlich, es sei denn, dies ist ausdrücklich vermerkt. Meist handelt es sich hierbei um eine Empfehlung des Herstellers. Letztlich entscheidet dann meist der Händler vor Ort, wie hoch der Rabatt ausfällt. Voraussetzung ist in der Regel ein Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % und den Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder Bl (blind).

Hersteller Informationen
Audi 15% auf Neufahrzeuge , nicht auf Dienst- und Gebrauchtfahrzeuge. Mindesthaltedauer: 6 Monate, Zulassung auf Behinderten selbst, bis 2 Fahrzeuge pro Jahr
BMW 11% Nachlass möglich, evtl. mehr, Verhandlungssache über Händler. Nachlass auch möglich für Umbauten als Unterstützung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Voraussetzung: Zulassung auf Behinderten
Daimler Chrysler Vertriebskonzept für Behindertenrabatt wird erstellt. Momentan gibt’s nur beim Kauf eines Smart einen Nachlass von 1000 EUR, wenn das Kfz von einem Aufbauhersteller behinderungsgerecht umgebaut wird. Alles andere ist Verhandlungssache, der BbAB spricht jedoch von bis zu 10%.
Citroen Rabatt über Händer ca. 15%, alles weitere Verhandlungssache
Daihatsu Rabatt ist Verhandlungssache der Händler.
Fiat-Gruppe (Fiat, Alfa, Lancia) Je nach Fahrzeug bis 15%
Ford Rabattempfehlung der Fordwerke: 20%. Voraussetzung: Zulassung des Fahrzeugs auf Person mit Behindertenausweis erforderlich
Honda Unterstützend gefördert werden 10%, obliegt jedoch dem Händlerermessen.
Hyundai Rabatt im Ermessen des Händlers, Verhandlungssache. Mindesthaltedauer 6 Monate
Jaguar/Land Rover 15% für Endkunden. Mindesthaltedauer 6 Monate
Kia Empfohlene Rabatte liegen zwischen 10 – 15%. Voraussetzung: Mindesthaltedauer 6 Monate und Zulassung auf Behinderten – auch auf Kinder
Lada 10% Rabatt über Händler. Merkzeichen erforderlich!
Mazda 15% Rabatt auf alle Neuwagen (außer Mazda2) bei GdB ab 50; Info unter 01805-2012 (14ct pro Minute)
Mitsubishi 15% Rabatt auf alle Neuwagen bei GdB ab 50
Nissan Kein Rabatt! Zuschuss nur für Umbauten als Einzelfallentscheidung. Rabatt soll eingeführt werden
Opel Durchschnittlich ca. 15% Ermäßigung
Peugeot Generell 15% Rabatt bei Kauf eines Neuwagens aus der Reihe 107, 207 oder 307. Zulassung auf behindertern Menschen erforderlich
Renault Behinderte Menschen erhalten beim Kauf von Neuwagen der Marke Renault folgende Rabatte:
15 % Nachlass bei den Modellen Twingo; Clio 3; Modus; Mégane; Mégane Coupé-Cabriolet; Grand Scénic; Laguna/ Laguna Grandtour; Espace; VelSatis; Rapid; Trafic; Master; Master Maxi;
18 % Nachlass für die Modelle: Clio 2; Kangoo; Mégane Grandtour; Scénic;
Grundlage für den Preisnachlass ist ein Rahmenabkommen von Renault mit dem Bund behinderter Auto-Besitzer (BbAB). Bezugsberechtigt sind Mitglieder des BbAB mit einem Grad der Behinderung ab 50 % und dem Merkzeichen “G”, “aG”, “H” oder “Blind”, aber auch deren Angehörige, so zum Beispiel die Eltern behinderter Kinder. Voraussetzung ist die Zulassung des Rabattautos auf die behinderte Person. Die Mindesthaltedauer beträgt 12 Monate.
Weitere Informationen: BbAB-Geschäftsstelle ; Postfach 1202; 66443 Bexbach; Tel.: 06826 / 5782 (in den Abendstunden); e-Mail: mail@bbab.de
Skoda 15% Rabatt! Mind. 50% Behinderung, keine Merkzeichen erforderlich, aber Mindesthaltedauer 6 Monate.
Saab Empfehlung vom Hersteller an Händler 15%. Steht im Händlerermessen.
Seat Rabatt 15%, Ansprechpartner sind allein die Händler. Zulassung auf behinderte Person
Suzuki Über Händler direkt üblicherweise 8%, Verhandlungssache! Kein Merkzeichen erforderlich, keine Mindesthaltedauer
Toyota Nachlass 10 – 12% (Empfehlung von Hersteller). Erst bei einem GdB ab 70%
Volvo Rabatt zwischen 10 – 20%, Einzelfallentscheidungen der Händler, Verhandlungssache! Zulassung auf Behinderten (auch Kinder)
VW Generell 15% Rabatt!
Das Angebot bezieht sich auf alle Modellreihen GdB mind. 50%, Merkzeichen und Merkzeichen G, aG, B oder H. Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung. Ausnahmsweise kein Eintrag des Fahrzeugs auf Mensch mit Behinderung notwendig, dann aber muss Behinderung (beispielsweise Armproblem) und Hilfsmittel durch TÜV oder DEKRA bescheinigt oder in Fahrerlaubnis verankert sein (Bsp. Lenkraddrehknauf).
Mindesthaltedauer 6 Monate. Zulassung auf Behinderten selbst, auch Kinder, nur ausnahmsweise auf Eltern (Bsp: bei sozialer Härte).
VW bietet Behinderten-Fahrzeuge aller Baureihen ab Werk an, so zum Beispiel einen Polo für Rollstuhlfahrer, bei dem der Einstieg durch eine Schiebetür erleichtert wird.
weitere Informationen: Volkswagen AG ; Vertrieb/Sonderfahrzeuge; Postf: 1912/3; 38436 Wolfsburg; Tel: 05361 / 403538; e-mail: post@vw-mobil.de

Behinderter steigt aus dem Auto