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Nachteilausgleich im Flugverkehr

Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen *“B”* eingetragen ist, wird damit nachgewiesen, dass eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich ist und diese im Bereich des innerdeutschen Bus-, Schienen- und zum Teil auch Fährverkehrs (vgl. §147 SGB IX) auch kostenlos möglich ist. Eine kostenlose Beförderung von Begleitpersonen im Flugverkehr ist nicht gesetzlich gesichert. Dennoch gestehen einige Fluggesellschaften eine kostenlose Mitreise der Begleitperson nach ihren Konditionen zu. Da der Flugmarkt immer härter umkämpft ist, kommt es jedoch dazu, dass Billigangebote, bei denen beide Reisende voll bezahlen müssen, häufig billiger sind. Hier eine Übersicht über einige deutsche Fluggesellschaften und ihre Regelungen (Stand 01.06.06), die nur innerdeutsche Flüge betreffen:

Fluggesellschaft Fluggesellschaft
Lufthansa Die Begleitperson fliegt bei Normalpreistickets kostenlos mit, bzw. zahlt nur die Flughafengebühren. Allerdings sind häufig Sparangebote erhältlich, die zwar keine kostenlosen Flug für die Begleitperson erlauben, jedoch in der Summe meist dennoch wesentlich billiger sind.
DBA Die Begleitperson fliegt bei Normalpreistickets kostenlos mit, bzw. zahlt nur die Flughafengebühren. Dies gilt (im Gegensatz zur Lufthansa) für alle Tarife.
Air Berlin Air Berlin bietet keine Vergünstigungen an.

Hinweis:

Bei all den Fluggesellschaften, die Vergünstigungen anbieten, muss bei Buchung mitgeteilt werden, dass man eine solche in Anspruch nehmen will!

Quelle

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