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Ermäßigungen für schwerbehinderte Menschen

Fernseh- und Rundfunkgebührenbefreiung

Behinderte Menschen, denen das Zentrum Bayern, Familie und Soziales (bzw. Versorgungsamt) das Merkzeichen RF zuerkannt hat, können eine Fernseh- und Rundfunkgebührenbefreiung beantragen. Dies gilt auch für schwer Sehbehinderte und Hörbehinderte, denen eine ausreichende Verständigung ohne Hilfsmittel nicht möglich ist.

Personen mit einer geringeren Behinderung können diese Gebührenbefreiung ebenfalls erhalten, wenn sie Pflegegeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen oder sonst nur über geringe Einkünfte verfügen.

Voraussetzung ist jedoch, dass der behinderte Mensch allein lebt oder das Gerät nachweislich nur für ihn und nicht für die Familie angeschafft wurde.

Sozialrabatt auf Strom in Bayern

In Zusammenarbeit mit der Caritas Bayern und der Diakonie Bayern bietet der Stromanbieter E.ON Bayern einen Sozialrabatt an. Voraussetzungen:

  • Sie sind Kunde von E.ON Bayern und
  • haben eine Rundfunkgebührenbefreiung der GEZ.

Sie erhalten dann eine monatliche Gutschrift von 9,- €. Anträge sind erhältlich bei den Geschäftsstellen der Diakonie Bayern und der Caritas Bayern in Ihrer Nähe.

Telefongebührenermäßigung

Für den gleichen Personenkreis besteht auf Antrag beim Sozialamt die Möglichkeit einer Telefongebührenermäßigung. Bei Pflegebedürftigkeit kann auch der Telefonanschluss bezahlt werden, wenn Pflegekräfte dadurch entlastet werden und der behinderte Mensch in die Lage versetzt wird, Dienstleistungen Dritter selbst herbeizuholen. Dies allerdings nur dann, wenn keine Hausnotrufanlage vorhanden ist. Das Gleiche gilt, wenn wegen Krankheit von Fall zu Fall ärztliche Hilfe sofort herbeigeholt werden muss.

Die Deutsche Telekom gewährt Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, die hilflos, blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem GdB von mindestens 90 sind, einen Sozialtarif. Er besteht seit Anfang 2000 nicht mehr in einer verringerten Grundgebühr, sondern als Gesprächsguthaben für Verbindungen nur im Netz der Telekom. Wer seinen Anschluss lediglich für die eigene Erreichbarkeit nutzt, kann also den Tarif nicht nutzen. Die Vergünstigung wird zudem nicht für Gespräche über Call-by-call-Anbieter und für Kunden gewährt, die einen Preselection-Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben. Momentan (November 2006) gewährt die Telekom einen Nachlass von 6,94 Euro bei vorhandenem Merkzeichen “RF” im Schwerbehindertenausweis, bei blinden, gehörlosen oder sprachbehinderten Menschen 8,72 Euro.

ermäßigte Eintrittspreise

Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, erhält bei vielen Veranstaltungen, in Museen und Schwimmbädern ermäßigte Eintrittspreise. Zudem haben häufig Begleitpersonen kostenlosen Eintritt, wenn die Notwendigkeit der Begleitperson durch das “B” im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.

Häufig gibt es für Rollstuhlfahrer(innen) und andere Menschen mit schwerer Körperbehinderung die Möglichkeit, einen kostenlosen kommunalen Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Auskünfte darüber erteilt die Behindertenhilfe des örtlichen Sozialamts .

Quelle:

Bundesvereinigung Lebenshilfe (2002). Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Betreuer(innen) (17. erweiterte und überarbeitet Auflage). Marburg: Lebenshilfe-Verlag.

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