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Versicherungen

Versicherungen für Menschen mit geistiger Behinderung

Menschen mit geistigen Behinderungen haften im Schadensfall nicht, da sie i. d. R. nicht deliktsfähig sind. Bisher blieben Geschädigte auf ihren Ansprüchen sitzen.

Oftmals sind es dabei gar nicht die ganz großen Schäden, sondern “kleinere Geschichten” in der Nachbarschaft, die zu Streitereien und finanziellen Belastungen führen können.

Beispiel:

Michael (9 Jahre, Down-Syndrom) zerkratzt beim Spielen das neue Auto des Nachbarn. Bisher lehnte der Haftpflichtversicherer eine Entschädigung ab. Für die Eltern bedeutete dies, den Schaden entweder aus eigener Tasche zu begleichen oder zu akzeptieren, dass das Nachbarschaftsverhältnis zukünftig getrübt sein wird. Von der Einstellung des Nachbarn gegenüber Michael einmal ganz zu schweigen.

Bis vor einiger Zeit gab es keine Möglichkeiten, das Kind mit geistiger Behinderung in den Versicherungsschutz einzuschließen. Seit August 2001 bietet die Bruderhilfe Haftpflichtversicherungen auch für Menschen mit geistiger Behinderung an. Weiterhin bietet die Bruderhilfe Unfallversicherungen und Sterbegeldversicherung für Menschen mit geistiger Behinderung an.

Beim Ecclesia Versicherungsdienst ist der Abschluss einer kombinierten Haftpflicht- und Unfallversicherung möglich, mit der Reiseveranstalter Freizeiten, Ferienlager, Tagesfahrten oder Erholungsmaßnahmen versichern können. Der Versicherungsschutz wird weltweit gewährt und beginnt beim Verlassen der Wohnung zum Antritt der Freizeit und endet mit Rückkehr in die Wohnung. Außerdem wird eine Rechtsschutz-Versicherung für Betreuer im Rahmen von Freizeitmaßnahmen angeboten, der Zivil- und Strafrechtsverfahren im Fall der Fälle abdeckt.

Kontaktadressen

Bruderhilfe
Doktorweg 2-4
32756 Detmold
Tel.: 0 18 02 /78 81 00 (6ct/Gespräch aus dem Festnetz der Dt. Telekom)

Ecclesia
Klingenbergstr. 4
32758 Detmold
Tel.: 05231 / 603 – 0

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