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Schwerbehinderung

Entscheidend für eine ganze Reihe von Nachteilsausgleichen ist die amtliche Feststellung der “Schwerbehinderung”. Dies hat erst einmal nichts damit zu tun, ob jemand “leicht” oder “schwer” behindert ist, denn “schwerbehindert” ist ein amtliche Bezeichnung, die nur noch nach dem sogenannten Grad der Behinderung (GdB) in ihrer Schwere unterschieden wird.

Wer gilt als schwerbehindert?

Schwerbehinderte sind Personen

  • mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50,

Bild eines Schwerbehindertenausweises

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