Rechtsbeistand und Rechtsberatung?
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Ablehnung Ihres Antrags auf Unterstützung die jedem Bürger, jeder Bürgerin offenstehenden Rechtsmittel (Widerspruch , Klage usw.) einlegen können. Die Einlegung eines Rechtsmittels muss immer innerhalb einer bestimmten, vorgegebenen Frist erfolgen. Nutzen Sie das persönliche Gespräch mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter, der nach §§14, 15 SGB I zu ihrer ausführlichen Beratung über alle Ihnen zustehenden Ansprüche gesetzlich verpflichtet ist!
Sollten Sie das Gefühl haben, auf diesem Weg nicht die erforderlichen Informationen zu erhalten oder sollte es zum Streitfall kommen, dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Fragen Sie in unserem Internet-Forum nach. Vielleicht waren andere Eltern bereits in einer ähnlichen Situation und können Ihnen weiterhelfen. Über die Jahre werden viele Eltern zu Experten in Sachen “Recht im Bereich Behinderung”.
- Rechtsberatung erhalten Mitglieder des Sozialverbands VDK . Wenn Sie beim VDK noch nicht Mitglied sind erhalten Sie auch dann Rechtsbeistand, wenn Sie in einer aktuellen Konfliktsituation dem Verband beitreten um Rechtsberatung zu erhalten.
- Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat für alle Bundesländer Listen mit Rechtsberatern erstellt, die unter der Telefon-Nummer 06421/491-195 oder im Internet abrufbar sind. Für Bayern ist diese Liste in unsere Datenbank integriert, in der Sie mit einer Landkreisauswahl schnell einen Fachmann in Ihrer Nähe ausfindig machen können. Ergänzt wurde diese Liste für den Bezirk Unterfranken mit Anwälten, die uns von Eltern behinderter Kinder empfohlen wurden. Sie können nach Anwälten oder Notaren suchen.
- An den Amtsgerichten gibt es Rechtsberatungsstellen. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten Sie dort einen Beratungsschein, mit dem Sie einen Anwalt in Anspruch nehmen können. Die Kosten trägt in diesem Fall das Amtsgericht. Wichtig ist, dass Sie den Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen, bevor(!) ein Rechtsanwalt kontaktiert wird. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie unter diesem Link .
- Geht es um gesetzliche Betreuung können Sie sich auch an Ihre örtliche Betreuungsstelle oder einen Betreuungsverein wenden, wo Sie in der Regel kostenlos beraten werden. Die Adressen erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht .
- Geht es um gesetzliche Leistungen können Sie für erste Informationen die Info-Telefone der Bundesregierung anrufen. Die aktuellen Telefonnnummern finden Sie auf der Homepage des Familien-Wegweisers .
Auch wenn es häufig etwas undurchschaubar ist, können Sie sich zusätzlich selbst über einschlägige Gesetze informieren.

