Familienentlastende Dienste (FED)/ Familienunterstützende Dienste (FUD)
Die meisten Kinder und Jugendlichen mit Behinderung wachsen heute in ihren Familien auf. Diese erfreuliche Tatsache bringt allerdings häufig für die Angehörigen einen erheblichen Mehraufwand an Pflege und Betreuung mit sich. So ist es notwendig, Angebote zur Verfügung zu stellen, welche die Familien entlasten und unterstützen.
Ziele und Aufgaben
Familienentlastende Dienste (die zunehmend auch “familienunterstützende Dienste genannt werden) sollen “Freiräume” zur Erholung schaffen, die den pflegenden und betreuenden Angehörigen die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen. Sie sollen die Pflege- und Betreuungsfähigkeit der Familien erhalten und gleichzeitig Menschen mit Behinderung mehr Autonomie und Selbstständigkeit außerhalb des Elternhauses ermöglichen.
Leistungen
Familienentlastende Dienste richten sich mit ihren Angeboten an Familien oder Hausgemeinschaften. Art und Umfang der Hilfen werden auf die Erfordernisse der einzelnen Familien abgestimmt. Die Familien entscheiden weitgehend selbst über Helfer, Ort, Art und Umfang der Hilfe. Die Angebote des familienentlastenden Dienstes umfassen unter anderem:
- stundenweise, tageweise oder mehrtägige Betreuungs- und Pflegehilfen, wahlweise in der Wohnung der Familie oder in Betreuungsräumen des familienentlastenden Dienstes oder an anderen Orten
- sozialpädagogische Beratung und Begleitung von Familien
- Hilfen bei der Vermittlung von Gastfamilien, die vorübergehend die Betreuung übernehmen
- Vermittlung von sonstigen Hilfen
Finanzierung
- Wenn ihr Kind in eine Pflegestufe eingestuft wurde, erhalten Sie Unterstützung im Rahmen der Pflegeversicherung , z.B. für Zusätzliche Betreuungsleistungen , Kurzzeitpflege , Tages- und Nachtpflege oder häusliche Pflege, wenn Sie verhindert sind.
- Wenn Sie selbst durch Krankheit verhindert außerhalb untergebracht sind, kann eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt werden.
- Wenn Ihr Kind keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, kann das Sozialamt Dienste des FED im Rahmen von Hilfe zur Pflege bewilligen.
Klären sie mit Ihrem Anbieter Inanspruchnahme von Leistungen die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch das Sozialversicherungssystem. Dieser kennt sich mit den Voraussetzungen und Zuschüssen in der Regel bestens aus und berät Sie individuell.
Anbieter
Träger familientlastender Dienste sind meistens Wohlfahrts- oder Behindertenverbände, wie Diakonie, Caritas oder Lebenshilfe. In unserer Datenbank finden Sie familienentlastende Dienste in fast jeder Region Bayerns.
Literatur:
- Bundesvereinigung Lebenshilfe (2005). Praxishandbuch Familienunterstützende Dienste (FuD) mit CD-Rom. Marburg: Lebenshilfe-Verlag.
