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Arbeit

Arbeit

Sich beruflich zu betätigen, ist für behinderte Menschen eine wesentliche Voraussetzung, um am Leben der Gesellschaft teilzuhaben. Deshalb ist eine Erwerbsarbeit für behinderte Menschen besonders wichtig. Sie zu einer ihrem Leistungsvermögen angemessenen, möglichst dauerhaften Tätigkeit zu befähigen, ist die zentrale Aufgabe der beruflichen Rehabilitation. Die Eingliederung in das Arbeitsleben ist ein gutes Stück der gesellschaftlichen Integration insgesamt.

Der Arbeitsmarkt

Der sog. Arbeitsmarkt lässt sich grob in drei Bereiche gliedern:

  • Der allgemeine Arbeitsmarkt (1. Arbeitsmarkt)
    • Hierunter versteht man den gängigen Stellenmarkt, wie z.B. die Jobangebote aus den Zeitungen. Für die Vermittlung von Menschen mit Behinderung gibt es zum einen spezielle Berater bei der Agentur für Arbeit und auch besondere Dienststellen auf Ebene der Regierungsbezirke: Die Integrationsfachdienste. Unterstützung bei der alltäglichen Arbeit im Betrieb können Menschen mit Behinderung über die Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen.
  • Der Sonderarbeitsmarkt (2. Arbeitsmarkt): Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
    • Behinderte Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können, haben die Möglichkeit in einer WfbM zu arbeiten. Die Arbeitsplätze in Werkstätten sind durch staatliche Träger und Verbände bezuschusst. Nähere Informationen zu den Werkstätten erhalten Sie auf der nächsten Seite .
  • Der 3. Arbeitsmarkt
    • Menschen mit Behinderung, die für die Tätigkeit in einer Werkstatt überqualifiziert sind, können in Betrieben angestellt werden, die speziell für diese Personengruppe gegründet wurden. Zu diesen gehören beispielsweise Selbsthilfe- bzw. Integrationsfirmen. Die Angestellten dieser Betriebe setzen sich zum Teil aus nichtbehinderten und zum Teil aus behinderten Arbeitnehmern zusammen.