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Der Mobile sonderpädagogische Dienst

Der Mobile sonderpädagogische Dienst (MSD) soll Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzliche Hilfen geben, damit diese in einer Regelklasse unterrichtet werden können. Die im MSD tätigen Sonderschullehrer verlassen Förderschulen und besuchen Kinder direkt in ihrer Schule. Das kann entweder eine Regelschule oder eine andere Förderschule sein. Der MSD hat folgende Aufgaben (siehe BayEUG Art. 21 Abs. 1 ):

  • Diagnose und Förderung
  • Beratung der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten und Schüler
  • Koordinierung der Förderung
  • Fortbildung der Lehrkräfte

Eine der Hauptaufgaben des MSD besteht darin, ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Regelschule zu fördern, damit dieses integriert bleibt oder werden kann. Es dürfen allerdings im längerfristigen Durchschnitt insgesamt nicht mehr Lehrerstunden aufgewendet werden, als an der entsprechenden Förderschule je Schüler eingesetzt werden würde (siehe BayEUG Art. 21 Abs. 3 ), was in etwa 2 Stunden pro Woche entspricht.

Der Mobile sonderpädagogische Dienst wird über die Schulleitung der Grund- oder Hauptschule beim Förderzentrum oder der Förderschule des jeweiligen Förderschwerpunkts beantragt. Natürlich können Eltern ebenfalls die Initiative ergreifen. Die sonderpädagogischen Förderzentren und Förderschulen werden aber immer nur bei gleichzeitiger Zustimmung von Eltern und Schule tätig.

Vom MSD müssen sog. Integrationshelfer oder Unterrichtsbegleiter unterschieden werden, die dem betreffenden Schüler in großem Zeitumfang zur Verfügung stehen, u.a. für deren Pflege, Hilfe bei Nahrungsaufnahme oder Unterstützung im Unterricht selbst. Nähere Informationen zur rechtlichen Situation finden Sie auf der nächsten Seite .

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