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Betreuungsgericht

Für die Beantragung eines gesetzlichen Betreuers sind die Betreuungsgerichte (früher: Vormundschaftsgericht) zuständig, die in der Regel am Amtsgericht angesiedelt sind. Bei ihnen kann man die Betreuung für einen Menschen mit Behinderung oder auch Menschen mit psychischer Erkrankung vorschlagen.

Generell gilt, dass ein Mensch mit Behinderung mit Erreichen der Volljährigkeit das Recht hat, sich einen gesetzlichen Betreuer zu nehmen, bzw. seine Eltern als Betreuuer einzusetzen. Genauere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zum Betreuungsrecht.

Gerichtsgebäude

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