Gesundheitsamt und Krankenkassen
Für alle Fragen rund um die Gesundheit und Vorsorge ist Ihr örtliches Gesundheitsamt zuständig, das z.B. in der Regel Beratungsstellen für Schwangere unterhält oder zum Thema “Impfen” berät. Zudem entscheidet das Gesundheitsamt mit einer Begutachtung, z.B. bei der Anregung einer gesetztlichen Betreuung oder der Feststellung des Anrechts auf Eingliederungshilfe bei Kindern.
Krankenkassen sind die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Hilfsmittel für Ihr behindertes Kind geht, z.B. Windeln, Orthesen, einen Rollator, ein Pflegebett oder ein Reha-Buggy. Zudem sind sie als Träger der Pflegeversicherung auch Ansprechpartner, wenn es um Leistungen der Pflegeversicherung geht.
Weiterhin können Sie sich bei Fragen zu medizinischer Rehabilitation, also die weitestmögliche Beseitigung von Gesundheitsschäden oder die Minderung von deren Folgen, an folgende Stellen wenden:
- Träger der Rehabilitation , insbesondere Krankenkassen
- Rentenversicherungsträger
- Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften
