Sozialamt / Sozialhilfeverwaltung
Das frühere Sozialamt hat mittlerweile andere Namen bekommen, die sich von Bundesland zu Bundesland und von Ort zu Ort unterscheiden können. So finden Sie die zuständigen Ansprechpartner zum Teil bei der Sozialhilfeverwaltung, dem Sach- oder Fachgebiet Sozialwesen bzw. Soziales, dem Amt für soziale Leistungen und Hilfen oder auch dem Amt für Soziales.
In unserer Adressdatenbank Bayern finden Sie all diese Behörden der Einfachkeit halber weiterhin unter dem Stichwort “Sozialamt”.
Welche Zuständigkeiten haben die “Sozialämter”?
Es wird unterschieden zwischen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern. Örtliche Sozialhilfeträger sind die Sozialämter in den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Die überörtlichen Sozialhilfeträger sind in jedem Bundesland anders organisiert. In Bayern sind die Sozialhilfeverwaltungen der Bezirke zuständig.
So sind die Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger in Bayern verteilt:
Zuständigkeiten der Sozialverwaltungen der Bezirke
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
und damit auch zuständig für Integration im Kindergarten, Integrationshelfer in der Schule oder Wohnassistenz.
Zugleich ist das Bezirks-Sozialamt dadurch Rehabilitationsträger. Deswegen können Sie dort Anträge für alle Rehabilitationsträger abgeben. - Hilfe zur Pflege
Zu den Sozialverwaltungen der Bezirke in der Adressdatenbank Bayern
Zuständigkeiten der Sozialämter der kreisfreien Städte und Landkreise:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Aufsicht für Wohnheime
Zu den Sozialämtern der Städte und Landkreise in der Adressdatenbank Bayern.

