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Sozialamt / Sozialhilfeverwaltung

Das frühere Sozialamt hat mittlerweile andere Namen bekommen, die sich von Bundesland zu Bundesland und von Ort zu Ort unterscheiden können. So finden Sie die zuständigen Ansprechpartner zum Teil bei der Sozialhilfeverwaltung, dem Sach- oder Fachgebiet Sozialwesen bzw. Soziales, dem Amt für soziale Leistungen und Hilfen oder auch dem Amt für Soziales.

In unserer Adressdatenbank Bayern finden Sie all diese Behörden der Einfachkeit halber weiterhin unter dem Stichwort “Sozialamt”.

Welche Zuständigkeiten haben die “Sozialämter”?

Es wird unterschieden zwischen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern. Örtliche Sozialhilfeträger sind die Sozialämter in den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Die überörtlichen Sozialhilfeträger sind in jedem Bundesland anders organisiert. In Bayern sind die Sozialhilfeverwaltungen der Bezirke zuständig.

So sind die Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger in Bayern verteilt:

Zuständigkeiten der Sozialverwaltungen der Bezirke