Sozialamt
Das frühere Sozialamt hat in vielen Kommunen und Landkreisen mittlerweile andere Namen bekommen. So finden Sie die zuständigen Ansprechpartner zum Teil bei der Sozialhilfeverwaltung, dem Sach- oder Fachgebiet Sozialwesen bzw. Soziales, dem Amt für soziale Leistungen und Hilfen oder auch dem Amt für Soziales. In unserer Adressdatenbank Bayern finden Sie all diese Behörden der Einfachkeit halber weiterhin unter dem Stichwort “Sozialamt”.
Das Sozialamt ist zugleich Rehabilitationsträger , d.h. Sie können alle Anträge, die Sie bei einem der Rehabilitationsträger beantragen müssen, an das Sozialamt stellen, das diese ggf. weiterleitet. Im Speziellen ist das Sozialamt zuständig für
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (z.B. auch fürIntegration im Kindergarten , Integrationshelfer in der Schule oder “Wohnassistenz ”
- Hilfe zur Pflege
- Aufsicht für Wohnheime
