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Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Seit 01.08.2005 werden im Zentrum Bayern Familie und Soziales folgende Ämter zusammengefasst:

  • die Ämter für Versorgung und Familienförderung
  • das Bayerische Landesamt für Versorgung und Familienförderung
  • das Bayerische Landesjugendamt
  • die Integrationsämter
  • die Hauptfürsorgestellen

Diese Ämter sind in anderen Bundesländern noch z.T. eigenständig und getrennt. Folgende Bereiche bzw. Zuständigkeiten umfasst das ZBFS .

Das Integrationsamt

Die zentrale Aufgabe des Integrationsamtes besteht in der Begründung und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen. Dabei erbringt das Integrationsamt für diesen Personenkreis folgende Leistungen:

  • Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben durch Beratung und finanzielle Leistungen (Direkt für den Arbeitplatz , aber auch z.B. bei behinderungsgerechtem Um-, Aus- und Neubau von Wohnraum oder auch Umzugskosten)
  • Psychosoziale Betreuung unter Beteiligung von Integrationsfachdiensten
  • Kündigungsschutz
  • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für betriebliche Helfer

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Arbeitsassistenz an das betreffende Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihres Regierungsbezirkes. In der Regel werden für den persönlichen Kontakt Außensprechtage in größeren Orten des Regierungsbezirks durchgeführt.

Schwerbehindertenverfahren

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchten, wenden Sie sich ebenfalls an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (früher an das Versorgungsamt). Es ist zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung und die Anerkennung als Schwerbehinderter. Mit der Feststellung des Grades der Behinderung werden drei Ziele verfolgt:

  • die Feststellung der Behinderung und ihrer Schwere,
  • der Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen,
  • die Ausstellung eines Ausweises zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen.

Blindengeld

Für die Beantragung des Blindengelds wenden Sie sich ebenfalls an das Zentrum Bayern Familie und Soziales

Opferentschädigung

Daneben ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales ZBFS (früher die Hauptfürsorgestelle) im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz für bestimmte individuelle Leistungen an Kriegsopfer, Wehr-, Zivildienst- und Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten zuständig.

Erziehungsgeld

Für die Beantragung des Erziehungsgeldes nach richten Sie sich ebenfalls an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (sonst an das Amt für Versorgung und Familienförderung). Links zu den aktuellen Anträgen finden Sie auf unserer Seite “Anträge und Formulare ”.

Familienservicestelle

Beim ZBFS ist eine Familienservicestelle eingerichtet, die bayernweit zum Ortstarif unter 0180 / 12 33 555 erreichbar ist. Sie erteilt Auskunft u.a. über die für Familien mit behinderten Kindern bestehenden Hilfen, Leistungen und Angebote. Sie verweist direkt an die zuständige Stelle vor Ort, übernimmt jedoch keine fachliche Beratung.

Anmerkung: Bei der vorliegenden Seite handelt sich nicht um eine Seite des ZBFS, das ZBFS übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Verantwortung.