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Inklusion
Überblick über den Artikel:
Kurzbeschreibung
Inklusion will im Gegensatz zur Integration von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen. Nicht der einzelne (behinderte) Mensch passt sich an ein bestehendes soziales System an, sondern das soziale System passt sich an die Vielfalt unterschiedlicher Menschen an.
Inklusion in der Gesellschaft (Gesellschaftsbilder)
Inklusion beschreibt eine gesamtgesellschaftliche Sichtweise, in der Menschen nicht gegen ihren Willen und ihre Fähigkeiten ausgegrenzt werden. Ein Ausschluss oder eine Separation findet bei Inklusion nicht (mehr) statt.
Die vier Grafiken sollen vier gesellschaftliche Sichtweisen veranschaulichen:

Bei der Exklusion sind einzelne Menschen ausgeschlossen und dürfen nicht teilnehmen.

Die Separation sieht ein eigenes System für bestimmte Gruppen vor, z.B. Menschen mit Behinderung.

Bei der Integration wird versucht, die außenstehende Gruppe und auch einzelne Menschen in ein bestehendes System zu integrieren.

In einer inklusiven Gesellschaft, leben und arbeiten verschiedene Menschen – mit und ohne Behinderung – zusammen. Dies soll unter anderem durch Schaffung von Rahmenbedingungen, durch Aufklärung und durch entsprechende individuelle Unterstützungsangebote im Alltag erreicht werden.
Inklusion ist somit ein Zustand und kein Prozess.
Inklusion und Akzeptanz
In einer inklusiven Gesellschaft wird jeder in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert.
Nicht alle Menschen sind gleich, sondern unterschiedlich!
Je nach Grad und Art der Behinderung benötigen Menschen (weiterhin) spezielle Angebote und Hilfen z.B. Assistenz oder Hilfsmittel zu Hause, in der Schule oder am Arbeitsplatz, beim Sport und kulturellen Veranstaltungen. Aber auch Maßnamen zur Rehabilitation können dem Einzelnen helfen.
Wenn Menschen mit Behinderung selbstständig Angebote nutzen können, spricht man von Barrierefreiheit. Beispiele sind: barrierefreie Zugänge zu Gebäuden und Verkehrsmitteln, barrierefreie Medien.
Inklusion erstreckt sich zu Ende gedacht auf alle Bereiche des Lebens.
Gesetzliche Grundlagen
Inklusion ist in Deutschland seit 24.2.2009 gesetzlich verankert. Grundlage hierfür ist die Unterzeichnung der Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN Behindertenrechtskonvention, UN BRK) durch die deutsche Bundesregierung.
Die Umsetzung der UN BRK ist eine Herausforderung und betrifft Jeden in der Gesellschaft!
Daher hat die Bundesregierung einen sogenannten „Nationalen Aktionsplan“ entwickelt. Dieser wurde am 15. Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Aktionsplan hat eine Laufzeit von 10 Jahren (bis 2020), wird jedoch während dieser Zeit kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert. In die Weiterentwicklung und die Kontrolle der Umsetzung des Aktionsplans wird die Zivilgesellschaft ebenfalls aktiv eingebunden.
Bildung ist ein Menschenrecht
In Bayern existiert seit 2010 ein Landtagsbeschluss zur Umsetzung der UN BRK in den Schulen. Man spricht in dem Zusammenhang auch von inklusiver Bildung.
Derzeit gibt es 41 Schulen mit dem Schulprofil “Inklusion” in Bayern (Stand der Pressemitteilung Sept. 2011) . Das sind allgemeinbildende Schulen, in der Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam lernen. An diesen sollen in den nächsten zwei Jahren 200 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt werden. In einem Teil dieser Schulen werden besondere Tandemklassen eingerichtet, um den Voraussetzungen für Schüler mit besonders hohem Förderbedarf gerecht zu werden.
Die Lebenshilfe Bayern begrüßt in ihrer Pressemitteilung vom 28. März 2011 den Gesetzentwurf zur Inklusion an Schulen.
Wohlfahrtsverbände, Elterninitiativen (wie z.B. die Lebenshilfe), Fachleute und Politiker verfolgen unter Einbeziehung behinderter Menschen das Ziel der Inklusion – jedoch mit unterschiedlichen Mitteln und Ansätzen.
Diskussionen rund ums Thema Inklusion
Im INTAKT Forum können interessierte Eltern, Fachleute und Politiker miteinander zum Thema diskutieren. Dort geben sich Eltern untereinander hilfreiche Ratschläge.
Quellen
- Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in englischer Sprache
- Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK
- Landtagsbeschluss in Bayern zur Umsetzung der UN BRK
- Pressemitteilung des Kultusministeriums in Bayern (Stand: Sept. 2011)
- Pressemitteilung der Lebenshilfe Bayern vom 28. März 2011
