Gemeinsame Service-Stellen für Rehabilitation
Die Gemeinsamen Servicestellen sollen behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen und deren Familien oder Vertrauenspersonen beraten und unterstützen. Betroffene sollen dort Informationen über die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Gemeinsam mit Mitarbeitern kann in einer Servicestelle der individuellen Hilfebedarf festgestellt werden und die Erfolgsaussichten verschiedener Hilfsmöglichkeiten besprochen werden.
Oft ist nicht klar welcher Rehabilitationsträger für bestimmte Leistungen zur Teilhabe zuständig ist. In den Gemeinsamen Servicsstellen sollen Fragen zur Zuständigkeit rasch geklärt und Antragsverfahren und Entscheidungen beschleunigt werden.
Die Gemeinsamen Servicestellen unterstützen den betroffenen Menschen von der Antragstellung bis zum Abschluss des Verfahrens. Wenn nötig vermitteln sie zwischen verschiedenen Rehabilitationsträgern.
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie stehen jedem Rat- und Hilfesuchenden in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe als Anlaufstelle zur Verfügung kostenlos zur Verfügung.

