Leistungen zur Teilhabe
Überblick über den Artikel:
“Leistungen zur Teilhabe” ist der Oberbegriff für verschiedene Sozialleistungen, die behinderte Menschen erhalten, damit sie möglichst selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können und Benachteiligungen verringert werden.
Die Leistungen zur Teilhabe werden in vier Leistungsgruppen eingeteilt und von verschiedenen Trägern übernommen, z.B. von den Krankenkassen, von der Agentur für Arbeit oder von der Sozialhilfe.
Die Leistungen zur Teilhabe sind im §4 des SGB IX geregelt.
Welche Leistungen zur Teilhabe gibt es?
Die Leistungen zur Teilhabe werden in vier Leistungsbereiche eingeteilt. Im Folgenden werden diese vier Bereiche vorgestellt und Leistungen zur Teilhabe aufgelistet, die für Familien mit einem behinderten Kind wichtig sind.
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um keine vollständige Liste aller möglichen Leistungen, sondern um eine gezielte Auswahl handelt. In unserem Artikel “Welche Hilfen gibt es?” finden Sie zusätzlich eine Liste mit konkreten Hilfen für Familien mit einem behinderten Kind.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe
- Förderung der Selbsthilfe
- Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder
- Arzneien und Verbandmittel
- Physio-, Sprach- und Beschäftigungstherapie
- Psychotherapie
- Bereitstellung von Hilfsmitteln einschließlich Instandhaltung und Ersatzbeschaffung und Ausbildung im Umgang damit
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Förderung von Kindern, die noch nicht eingeschult sind
- Kommunikationshilfen
- Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- Hilfen zum selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnformen
- Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu finden und zu behalten
- Leistungen zur Berufsvorbereitung
- Leistungen zur beruflichen Bildung (Qualifizierungsmaßnahmen ), z.B. Ausbildung und Weiterbildung
- Gründungszuschüsse zur Aufnahme einer behinderungsgerechten selbstständigen Tätigkeit
- Leistungen an Arbeitgeber
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- Übernahme der Beiträge bzw. Beitragszuschüsse zu Sozialversicherungen
- ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder Funktionstraining
- Reisekosten
- Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung)
- Kinderrehabilitation (“Reha”) für Kinder und Jugendliche mit chronischen Störungen
- Reha nach einer Krebserkrankung
Welcher Träger ist für die Leistungen zur Teilhabe zuständig?
Für die Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft ist kein einheitlicher Träger zuständig. Vielmehr haben verschiedene Träger von Sozialleistungen neben ihren sonstigen Aufgaben einen speziellen Bereich der Leistungen zur Teilhabe. Man nennt diese Träger im Zusammenhang mit den Leistungen zur Teilhabe Rehabilitationsträger, manchmal wird auch der Begriff Leistungsträger verwendet.
Oftmals werden die gleichen Leistungen von unterschiedlichen Trägern erbracht, je nachdem, auf welche Weise eine Behinderung eingetreten ist.
Es gibt folgende Rehabilitationsträger:
| Träger | Aufgabenbereiche |
|---|---|
| Gesetzliche Krankenkassen | Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit hierfür kein anderer Sozialversicherungsträger verantwortlich ist |
| Rentenversicherung | Vermeidung eines vorzeitiges Ausscheidens der Versicherten aus dem Erwerbsleben und Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben |
| Unfallversicherung | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten |
| Hauptfürsorgestelle (Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales) |
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für ihre Leistungsberechtigten (Kriegsopfer, anerkannte Impfgeschädigte, ...) |
| Agentur für Arbeit | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, soweit hierfür kein anderer Sozialversicherungsträger verantwortlich ist |
| Sozialhilfe | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, soweit kein anderer Träger zuständig ist |
| Öffentliche Jugendhilfe | Leistungen zur Teilhabe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, soweit kein anderer Träger zuständig ist |
Wo muss ich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen?
Für Leistungen zur Teilhabe ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Familien von einem behinderten Kind oder die Menschen mit Behinderung selbst sollen bei der Durchführung des Bewilligungsverfahrens mitwirken, nach §9 Abs. 1 Satz 1 SGB IX soll berechtigten Wünschen des Antragsstellers bei der Ausgestaltung der Leistungen entsprochen werden.
Grundsätzlich ist der Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen. Allerdings ist nicht immer ganz klar, welcher Träger dafür zuständig ist. Deswegen sind die Träger zur Zusammenarbeit verpflichtet. Das heißt jeder Rehabilitationsträger muss alle Anträge, auch formlos, auf Leistungen zur Teilhabe entgegen nehmen, selbst wenn für die Leistungserbringung ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Der Antrag wird dann an den richtigen Leistungsträger weitergeleitet. Wenn mehrere Träger beteiligt sind, müssen die Rehabilitiationsträger die Leistungen aufeinander abgestimmt zusammenzustellen.
Außerdem gibt es deutschlandweit vor Ort gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger. Diese helfen bei der Inanspruchnahme der Leistungen, ganz unabhängig davon, welcher Rehabilitationsträger letztlich für die Leistungen zuständig ist.
Die Servicestellen ermitteln gemeinsam mit dem Antragsteller den individuellen Hilfebedarf und beraten zur Erfolgsaussicht möglicher Leistungen zur Teilhabe. Außerdem helfen die Mitarbeiter bei der Antragstellung und Weiterleitung von Anträgen an den zuständigen Rehabilitationsträger und stehen auch weiterhin unterstützend zu Seite.
Einen Überblick über einige wichtige Anträge und Tipps zur Antragstellung erhalten Sie in unserem Artikel Antragstellung.
In welcher Form erhalten wir Leistungen zur Teilhabe?
Leistungen zur Teilhabe werden Ihnen in der Regel als Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Das heißt, sie bekommen Hilfsmittel oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.
Auf Antrag können Sie die Leistungen zur Teilhabe jedoch auch in Form eines Persönlichen Budgets erhalten. Sie bekomen dann Geld, mit dem Sie Leistungen zur Teilhabe selbst einkaufen und bezahlen können. Damit können Sie selbst entscheiden, welche Hilfen am besten geeignet sind und wer die Leistungen zu welchem Zeitpunkt erbringen soll.
Muss bei den Leistungen zur Teilhabe ein Eigenanteil der Kosten getragen werden?
Dies ist von Leistung zu Leistung unterschiedlich. Bei einigen Leistungen zur Teilhabe entsteht kein Eigenanteil, bei anderen hingegen muss ein Eigenanteil getragen werden.
Bei Sozialhilfeleistungen hat außerdem die Einkommenssituation Einfluss auf Anspruch und Höhe der Leistung.

