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Sexuelle Gewalt bei Menschen mit Behinderung
Überblick über den Artikel:
- Was ist sexuelle Gewalt?
- Wer sind die Täter?
- Warum sind Kinder und Jugendliche mit Behinderungen so häufig betroffen?
- Woran erkenne ich einen sexuellen Übergriff bei meinem Kind?
- Was können Folgen von sexueller Gewalt sein?
- Was kann ich tun, wenn mir ein/mein Kind von einem sexuellem Übergriff erzählt?
- Was noch zu sagen bleibt
Menschen mit Behinderungen sind in einem weit höheren Maße von sexueller Gewalt betroffen wie Menschen ohne Behinderungen. Eine Untersuchung ergab, dass 64 % aller Frauen und 50 % aller Männer mit Behinderungen mindestens einmal im ihrem Leben Opfer von sexueller Gewalt waren. Dies ist teilweise das Vierfache mehr als bei Nichtbehinderten.
In diesem Artikel soll geklärt werden was sexuelle Gewalt ist, was man beachten sollte und wie man sich im Falle eines Verdachts verhalten sollte.
Was ist sexuelle Gewalt?
Heutzutage wird noch häufig von sexuellen Missbrauch statt sexueller Gewalt gesprochen. Dieser Begriff ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, da ein “Missbrauch” immer einen “ordnungsgemäßen Gebrauch” voraussetzt. Und ein Mensch ist kein Gebrauchsgegenstand.
Sexuelle Gewalt stellt immer eine Grenzverletzung dar. Das bedeutet, dass ein Mensch die persönlichen Grenzen eines Anderen überschreitet, indem er z.B. zu nahe an jemanden herantritt oder ihm mit Worten oder körperlich weh tut.
Sexuelle Gewalt muss auch nicht immer der schlimmste Fall einer Vergewaltigung oder das Berühren der Geschlechtsteile sein. Auch das Entblößen vor anderen (sogenannter Exhibitionismus), das Berühren von Körperteilen wie Schulter, Kopf, Oberschenkel, etc. sowie Äußerungen über Geschlechts- und Körperteile oder abschätzende Bemerkungen darüber, zählen zur sexuellen Gewalt. Diese Taten oder Situationen sind immer nur von einer Person (der Täter oder Täterin) gewollt und nur diese Person zieht ein Nutzen daraus. Weiterhin steht der Täter/in in einer höheren und stärkeren Machtposition als das Opfer. Das wären unter anderem Geschlecht, Körpergröße, Stärke, Alter und auch geistige Überlegenheit.
Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) stellt sexuelle Gewalt (im Gesetz noch als Missbrauch geführt) einen Strafbestand dar, ist in den §§ 174 bis 183 als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung festgelegt und kann mit hohen Haftstrafen belegt werden. Hier ist insbesondere der § 179, der den sexuellen Missbrauch gegen widerstandunfähige Personen, also auch Menschen mit Behinderungen geregelt. Dort ist zu entnehmen, dass derjenige der sexuelle Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person vornimmt oder an sich oder Dritte vornehmen lässt, den Beischlaf mit ihr vollzieht und schon den Versuch unternimmt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden kann.
Hier ein paar Situationen, bei der Sie überlegen können, ob es sich um eine Grenzverletzung handelt oder nicht:
- Die Mutter badet gemeinsam mit ihrem 15jährigen geistig behinderten Sohn in der Wanne.
- Ein 9 jähriges Mädchen geht mit Halsschmerzen zum Arzt. Dieser fordert sie auf sich nackt auszuziehen.
- Der Stiefvater küsst seine 16jährige Tochter mit Down-Syndrom zur Verabschiedung auf den Mund.
*Der Onkel photographiert seine 13 jährige Nichte nackt am FKK-Strand.
(Eine Musterlösung für diese Fallbeispiele gibt es nicht. Eine befriedigende Lösung würde an dieser Stelle auch sehr lang werden. Wenn es Sie jedoch interessiert und Sie andere Situationen kennen oder Fragen haben, können Sie sich bei mir melden.)
Wer sind die Täter?
Heutzutage existiert häufig noch das Bild von dem Fremden, der Kindern auflauert und sie dann entführt und sich an ihnen vergeht. Eltern erklären ihren Kindern immer noch, dass sie nicht bei Fremden ins Auto steigen und nichts von Fremden annehmen sollen. Dies ist nicht verkehrt, bringt aber nicht viel wenn man sich die Täterzahlen anguckt.
Der Großteil der Täter (ca. 77% bis 90%) sind dem Opfer bekannt. Dies ist bei Behinderten und Nichtbehinderten nahezu identisch. Die Täter kommen aus dem persönlichen Umfeld des Opfers. Dazu gehören Verwandte, Bekannte, Eltern, Freunde der Eltern, Nachbarn und auch Mitarbeiter aus Einrichtungen und Schulen.
Zu 95% sind die Täter männlich und nur ein geringer Teil ist demnach weiblich. Die weiblichen Täter sind überwiegend Mitarbeiterinnen aus Einrichtungen und Mütter.
Häufig werden Opfer zu Tätern, weshalb es auch unter Menschen mit Behinderungen Täter gibt.
Natürlich soll das jetzt nicht heißen, dass jeder in dem Umfeld ihres Kindes ein potenzieller Täter ist. Aber es ist häufig so, dass die Eltern dem Kind bei einem Übergriff vom z.B. Onkel oder einem guten Freund in Frage stellen. Dass diese Information ein großer Schock ist und die Eltern so etwas nicht glauben wollen/können, liegt aber meist noch daran, dass das Bild vom Fremdtäter in den meisten Köpfen noch sehr verbreitet ist.
Warum sind Kinder und Jugendliche mit Behinderungen so häufig betroffen?
Dafür kann es mehrere Gründe geben. Besonders betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die in ihrem Alltag auf Hilfe von Anderen angewiesen sind. Je schwerer die Beeinträchtigung ist, desto größer ist die Abhängigkeit von Anderen. Dort sind die Grenzen meist sehr fließend und werden falsch interpretiert. Mögliche Gründe für die Häufigkeit von sexueller Gewalt bei Menschen mit Behinderungen können sein:
- Übergriffe werden häufig als Pflege getarnt. Dies geschieht meistens in separaten Räumen, wo sich keine dritten Personen aufhalten und dadurch einen Übergriff erleichtern. In den meisten Einrichtungen fehlt zudem eine geschlechtliche Trennung, da das Pflegepersonal meistens weiblich ist.
- Menschen mit Behinderung werden meist als “geschlechtslose Wesen” ohne eigene Sexualität angesehen. Dementsprechend wird auch bis heute noch die wichtige sexuelle Aufklärung vernachlässigt. Da sie den richtigen Umgang mit Sexualität nicht gelernt haben, wird ein eventueller Übergriff als normales Verhalten angesehen. Außerdem wird etwas, worüber nicht gesprochen wird auch von Menschen mit Behinderung als Tabu angesehen und auch so behandelt und nicht zur Sprache gebracht werden.
- Dadurch, dass Menschen mit Behinderungen in vielen alltäglichen Situationen auf fremde Hilfe angewiesen sind, entsteht eine Abhängigkeit zu anderen Person. Diese Abhängigkeit wird von vielen Tätern für ihre Zwecke ausgenutzt.
- Leider ist es auch so, dass einem Menschen mit Behinderung nicht geglaubt wird und mancher davon ausgeht, dass er/sie sich so etwas ausgedacht hat um z.B. Aufmerksamkeit zu bekommen. Doch etwas Derartiges denken sich die Wenigsten aus. Menschen mit Behinderungen haben oft nicht die Quellen (z.B. durch Erzählungen oder Pornofilmen) um sich solche Situationen auszudenken. Weiterhin fehlt einigen die kognitive Leistung sich ein detailgetreues Erlebnis auszudenken.
- Täter und Mitarbeiter interpretieren häufig auch die Folgen falsch. Die Täter können davon ausgehen, dass das Opfer “eh schon behindert ist” und daher nicht viel passieren kann. Damit sind Anzeigen und auch psychische Folgen gemeint. Auch werden evtl. psychische Folgen eines Übergriffes von Fachkräften oft als behinderungsspezifische “Ticks” oder Gefühlsschwankungen abgetan.
Woran erkenne ich einen sexuellen Übergriff bei meinem Kind?
Leider gibt es nicht DAS klare Anzeichen für einen sexuellen Übergriff wie z.B. Fieber bei einer Grippe oder einen Bluterguss bei einer Prellung. Es gibt viele beobachtete Anzeichen von Opfern sexueller Gewalt. Jedoch müssen nicht eines oder alle ein klares Anzeichen sein – diese können auch einen anderen Hintergrund haben.
Die deutlichsten und vor Gericht verwendbaren Merkmale eines Übergriffes sind Verletzungen im Genitalbereich oder an den Beinen und Spermaspuren. Weitere Anzeichen sind Aussagen (auch Spontanaussagen) vom Kind oder von Zeugen.
Es gibt auch Folgen von sexueller Gewalt (siehe nächsten Punkt) die so heftig und kurzfristig auftreten, dass sie Anzeichen eines Übergriffes sein können.
Bei Menschen mit Behinderungen ist es zudem schwieriger, da häufig emotionale und psychische Reaktionen als behinderungsspezifische “Begleiterscheinungen” wahrgenommen werden. Hier sollten die Eltern oder Mitarbeiter das Kind/ den Jugendlichen sehr genau beobachten und auf Aussagen oder Erzählungen (wenn auch aus dritter Person) achten.
Was können Folgen von sexueller Gewalt sein?
Bei den Folgen verhält es sich wie bei den Erkennungszeichen. Es gibt keine eindeutigen spezifischen Folgen für sexuelle Gewalt. Wie schwerwiegend die Folgen sein können hängt von der Häufigkeit des Übergriffes, Intensität (Schwere des Übergriffes), der Beziehung zum Täter und der Art und Weise, wie die Kinder nach dem Übergriff unterstützt worden sind, ab. Folgend aufgezählt sind einige Anzeichen, die auftreten können, aber auch andere Ursachen wie Probleme in der Familie oder Schule haben können. Dazu zählen:
- Körperliche Verletzungen an Genitalien oder anderen Körperteilen (dies sind allerdings eher die Ausnahmen) wie z.B. Verletzungen an der Vorhaut oder im Vaginalbereich (Schrammen, Risse).
- Körperliche und psychosomatische Folgen. Dies können Blasenentzündung, chronische Unterleibs- oder Bauchschmerzen, Geschlechtskrankheiten oder auch eine Schwangerschaft sein.
- Emotionale Reaktionen zeigen sich z.B. durch Rückzug des Kindes und Depressionen.
- Autoaggressionen (selbstverletzendes Verhalten). Das Kind schädigt sich selbst, indem es z.B. sich in die Hand beißt oder den Kopf irgendwo anschlägt.
- Das Sozialverhalten des Kindes kann sich ändern, indem es z.B. den Kontakt zu anderen meidet oder gar abbricht oder im Gegensatz intensive Nähe zu anderen sucht oder evtl. selbst zum “Täter” wird und andere Kinder verletzt oder sich an ihnen vergreift.
- Auch das Sexualverhalten kann beeinflusst werden, indem das Opfer z.B. die selbst erlebte Gewalt auch auf Andere überträgt. Es kann auch vorkommen, dass die Betroffenen Ängste vor lieb gemeinten zärtlichen Berührungen entwickeln.
Speziell bei Menschen mit Behinderungen ist nachgewiesen worden, dass nach einem sexuellen Übergriff die Betroffenen vermehrt an Epilepsie und Schwindel litten.
Was kann ich tun, wenn mir ein/mein Kind von einem sexuellem Übergriff erzählt?
Betroffene Eltern oder Mitarbeiter sind sicherlich erst einmal geschockt, wenn sie von einem sexuellen Übergriff bei einem Kind erfahren. Doch aus der Reaktion heraus handelt man oft falsch. Dies geschieht meist unbewusst und keinem kann eine Absicht nachgesagt werden. Jedoch kann man das Kind schwer schädigen, wenn man “kopflos” an die Sache rangeht. Dazu ein paar Ratschläge, die nicht nur für Eltern gedacht sind, sondern auch für Mitarbeiter.
- Ruhe bewahren ist ganz wichtig. Auch wenn es sehr schwer fällt bringt es dem Kind nichts, wenn die Bezugsperson ebenfalls unruhig ist. Am besten erst einmal tief durchatmen.
- Glauben sie dem Kind. Stellen sie niemals den Übergriff in Frage und nehmen sie die Aussage des Kindes ernst. Stellen sie das Vertrauen zu dem Kind her und Stärken sie das Kind, indem sie ihm Zuwendung und Aufmerksamkeit geben.
- Wenn das Kind beunruhigt ist, ermutigen und trösten sie das Kind.
- Lassen sie körperliche oder emotionale Reaktionen, des Kindes wie Zittern oder Weinen zu. Lassen sie dem Kind die Zeit, dass es braucht, um den ersten Schock zu verarbeiten.
- Viele Täter drohen dem Kind. Nehmen sie dem Kind die Angst vor Drohungen und sagen sie, dass der Täter dazu kein Recht hat und heben sie damit die Drohungen auf.
- Sehr wichtig ist: Keinen Druck ausüben. Lassen sie detektivische Nachforschungs-arbeit und konfrontieren sie das Kind nicht mit dem Übergriff, denn dies kann schwerere psychische Schäden auslösen.
- Opfer von sexuellen Übergriffen haben starke Schuldgefühle. Machen sie dem Kind keine Vorwürfe wie “Warum hast du das nicht früher erzählt?”. Sagen sie dem Kind, dass alleine der Täter die Schuld und Verantwortung trägt und dass es gut war, dass das Kind das Erlebte erzählt.
- Informieren Sie sich über Handlungsschritte und Schutzmöglichkeiten für das Kind. Holen Sie sich Rat bei professionellen Hilfen. Institutionen stehen am Ende des Artikels.
- Wenn es um das Thema Strafanzeige – Ja oder Nein? geht. Holen Sie sich Rat und Hilfe
- Das wichtigste Ziel sollte sein: Das Kind kann erzählen, was es belastet!
Was noch zu sagen bleibt
In Deutschland gibt es leider keine gesicherten Zahlen von Fällen der sexuellen Gewalt bei Mädchen und Jungen mit Behinderung. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist. Leider gibt es keinen Patentschutz gegen sexuelle Übergriffe. Wir können aber entgegenwirken, indem die Aufklärungs- und Präventionsarbeit bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen deutlich verstärkt wird und wir uns selbst mit dem Thema auseinandersetzen. Zudem sollten Einrichtungen ihre MitarbeiterInnen besser auf solche Situationen vorbereiten und schulen.
Je länger wir das Thema als ein Tabu behandeln, desto schwieriger wird es damit umzugehen und Übergriffe zu verhindern.
Hilfs- und Beratungsstellen
- Deutscher Kinderschutzbund Nürnberg e.V.
Beratungsstelle für Kinder und Jungendliche, Fachkräfte und Eltern. Projekt “Ich bin Ich und Nein heißt Nein” Ein Projekt zur Prävention von sexualisierter Gewalt bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
www.kinderschutzbund-nuernberg.de - Dunkelziffer e.V.
Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder
www.dunkelziffer.de - Wildwasser e.V.
Beratungsstelle für Mädchen und Frauen, die von sexueller Gewalt betroffen sind.
www.wildwasser.de - Gegen – missbrauch e.V.
Plattform für Betroffene von sexuellem Missbrauch, die aktiv Hilfe leisten.
www.gegen-missbrauch.de
- Jugendämter oder Allgemeine Sozialdienste (ASD) in der jeweiligen Städten und Gemeinden.

