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Autor des Artikels

Oliver Jäger (Dipl. Sozialarbeiter i. A.)

E-Mail: oliver.jaeger@kinderschutzbund-nuernberg.de

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Nürnberg e. V.
Webseite: http://www.kinderschutzbund-nuernberg.de

Verhütung bei Menschen mit Behinderungen

Verhütung bei Menschen mit Behinderungen

Bei Menschen mit und ohne Behinderungen gehört zum Thema Liebe und Partnerschaft auch das Thema Verhütung. Die Verhütung schützt nicht nur vor ungewollten Schwangerschaften, sondern auch vor Geschlechtskrankheiten. Mittlerweile gibt es über 25 verschiedene Empfängnisverhütungsmittel, die sich in natürliche, chemische, hormonelle, mechanische und chirurgische Methoden unterteilen lassen.
Die Sicherheit der Verhütungsmethoden wird mit dem Pearl-Index gemessen. Dieser gibt an, wie viele von hundert sexuell aktiven Frauen schwanger wurden, wenn sie ein Jahr lang eine Verhütungsmethode angewendet haben. Je niedriger also die Zahl beim Pearl-Index, desto sicherer ist die Methode.
An dieser Stelle sollen die gängigsten Methoden, welche sich auch für Menschen mit Behinderung eignen, vorgestellt werden.

Die (Antibaby-) Pille

Die Pille ist das am häufigsten angewendete Verhütungsmittel und gilt mit 0,1-0,9 auf dem Pearl-Index als sehr sicher und zuverlässig. Es gibt zwei verschiedene Sorten. Die “normale” Pille und die Minipille. Die Wirkung ist nahezu identisch, sie unterscheiden sich nur an den Wirkstoffen.
In der Pille sind die weiblichen Hormone Gestagen und Östrogen enthalten (bei der Minipille nur das Gestagen). Diese Hormone haben die Wirkung, dass die Eizellenreifung, und damit der Eisprung, gehemmt werden. Somit besteht der weibliche Zyklus nur aus unfruchtbaren Tagen. Weiterhin verändern die Hormone den Schleim des Gebärmutterhalskanals so, dass keine oder weiniger Samenzellen eindringen können.
Die Pille wird 21 oder 22 Tage am Stück genommen, danach wird eine Woche oder sechs Tage ausgesetzt, bzw. es werden Placebos ohne Wirkstoff eingenommen. Während dieser Pause setzt die Regel ein, die bei den meisten durch die Einnahme schwächer verläuft.
Der Vorteil an der Pille für Frauen mit Behinderung ist, dass sie täglich eingenommen wird und es dabei nur einen Besuch beim Frauenarzt braucht. Jedoch sollte gerade in Wohnheimen oder zuhause auf die regelmäßige und pünktliche Einnahme geachtet werden. Auch wird die Pille bis zum 18. Lebensjahr von den Krankenkassen bezahlt.
Allerdings muss beachtet werden, dass es zu Wechselwirkungen mit Antiepileptika kommen kann. Ferner kann es durch die regelmäßige Hormonzufuhr zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Gewichtszunahme und Spannungen in den Brüsten kommen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Verhütungssicherheit nicht mehr gegeben ist, wenn es zu Durchfall oder Erbrechen kommt.
Lassen sie sich deshalb von dem zuständigen Frauenarzt beraten.

Die “Pille danach”

Ist nur ein Notfallpräparat und sollte nur in Notfällen eingenommen werden, wenn z.B. das Kondom gerissen oder abgerutscht ist. Durch den hohen Anteil an Hormonen verhindert diese Methode, dass sich eine evtl. befruchtete Eizelle einnisten kann. Diese Methode ist nicht sehr sicher (liegt beim Pearl-Index bei 16), bringt viele starke Nebenwirkungen mit sich und es muss auf eine genaue Einnahmezeit geachtet werden (so kann es sein, dass die Pille genau um 02:30 Uhr nachts eingenommen werden muss).
Die Pille für danach sollte also wirklich nur im äußersten Notfall genommen werden, wenn z.B. von einer ungewollten Schwangerschaft auszugehen ist.

Das Kondom

Ist das älteste und einzige wirkungsvolle Verhütungsmittel für den Mann. Die Vorläufer des Kondoms waren aus Tierdarm und fanden schon vor ca. 300 Jahren Anwendung. Vor der Erfindung der Pille war das Kondom zudem das am häufigsten angewendete Verhütungsmittel.
Der sehr positive Nebeneffekt des Kondoms ist, dass es das einzige Verhütungsmittel (neben dem Femidom, dem Kondom für die Frau) ist, dass vor Krankheiten wie AIDS, Syphilis, Gonorrhoe (Tripper) oder Hepatitis schützt. Das Femidom ist jedoch im Vergleich sehr teuer und umständlich zu handhaben.
Auf den Pearl-Index erscheint das Kondom mit 2-12 Schwangerschaften sehr unsicher. Diese hohen Zahlen entstehen allerdings durch “Verwendungsfehler”. Diese sind z.B. wenn das Kondom beim Auspacken oder Überziehen beschädigt wird, es beim oder nach dem Geschlechtsverkehr abrutscht oder es beim Überziehen zu Fehlern kommt. Diese Fehler lassen sich aber leicht vermeiden wenn man Jugendlichen die richtige Verwendung zeigt und sie am Modell ausprobieren lässt.
Bei Menschen mit Behinderungen kommt das Kondom relativ häufig zum Einsatz. Bei Menschen mit einer körperlichen Behinderung gestaltet sich die Verwendung eines Kondoms oft sehr schwer. Sie sind dabei häufig auf fremde Hilfe angewiesen, was bei Pflegern und Angehörigen durchaus auf Ablehnung stößt und zudem vom Gesetzgeber erschwert wird.

Die Spirale

Diese Verhütungsmethode gilt mit 1 bis 3 auf den Pearl-Index als relativ sicher. Die Spirale ist ein 2,5 bis 3,5cm großes Gebilde, das mit einem dünnen Kupferdraht umwickelt ist. Es gibt auch eine Hormonspirale, dessen Wirkungsweise der Pille entspricht.
Die Spirale wird von der Frauenärztin/arzt in die Gebärmutter eingesetzt, wo sie in der Regel drei bis fünf Jahre verbleibt. Die genaue Wirkungsweise der Kupferspirale ist noch nicht genau geklärt. Das Kupfer sorgt dafür, dass sich der Schleim in der Gebärmutter und am Muttermund verändert. Dadurch wird zum einen die Beweglichkeit der Samenzellen beeinträchtigt und zum anderen kann eine befruchtete Eizelle sich nicht mehr einnisten.
Der natürliche Zyklus der Frau bleibt dadurch erhalten und es muss sich nicht mehr regelmäßig um die Verhütung gekümmert werden. Jedoch sollte man regelmäßig die Ärztin/ den Arzt aufsuchen, der den korrekten Sitz der Spirale überprüft.
Ein höheres Risiko besteht darin, dass ca. 5 % der Frauen im ersten Jahr die Spirale verlieren und dass es zu einem erhöhten Risiko einer Eileiterschwangerschaft kommen kann. Die Monatsblutung kann heftiger und schmerzhafter ausfallen.
Einige Menschen mit schweren Behinderungen haben eine verzerrte Selbstwahrnehmung und dadurch kann es zu einem gestörten Schmerzempfinden kommen. Deshalb muss hier genauer beobachtet werden, damit es nicht zu einer Unterleibsentzündung oder einer Eileiterschwangerschaft kommt, die zur Unfruchtbarkeit führen kann.

Verhütungspflaster

Das Verhütungspflaster ist eine recht neue Methode. Es hat die selbe Wirkungsweise wie die Pille und ist auch in etwa so sicher. Nur werden hier die Hormone über die Haut aufgenommen. Ein Vorteil hierbei ist, dass im Gegensatz zu anderen Hormonpräparaten der Wirkstoff gleichmäßiger und nicht in Schüben in den Körper gelangt.
Am ersten Tag der Menstruation wird das Pflaster auf die Außenseite der Oberarme, auf den Bauch, den Po oder irgendwo anders auf den Oberkörper (außer im Brustbereich) geklebt. Das Pflaster wird dann nach einer Woche gewechselt. Genau wie bei der Pille wird ab den 22. Tag eine Woche lang mit dem Pflaster ausgesetzt.
Die Nebenwirkungen sind ähnlich, wie bei anderen Hormonpräparaten, z.B. der Pille.
Bei Menschen mit Behinderungen muss auch hier auf die Wechselwirkung mit anderen Medikamenten geachtet werden. Es sollte regelmäßig, vor allem nach dem Duschen, Baden, Schwimmen oder Sport der richtige Halt des Pflasters überprüft werden.

Die Dreimonatsspritze

Diese Methode enthält ein langwirkendes Hormon, ein Gestagen und wird alle drei Monate in den Po gespritzt. Auch hierbei wird der Eisprung verhindert. Nach dem Pearl-Index gilt die Spritze mit 0,3 bis 1,4 als sehr sicher.
Der Vorteil hierbei ist, dass man sich nicht regelmäßig um die Verhütung kümmern muss sondern nur alle drei Monate zum Arzt gehen.
Nachteile der Methode sind unter anderem Kopfschmerzen, Übelkeit, Depressionen und starke Gewichtszunahme. Aufgrund der hohen Hormonmenge vertragen viele Frauen die Spritze nicht. Auch hierbei muss auf die Wechselwirkung mit anderen Medikamenten geachtet werden.

Sterilisation

Dies ist gewiss kein leichtes Thema und soll daher so kurz wie möglich behandelt werden. Aufgrund der gesetzlichen und ethischen Lage in der sich Angehörige, Betroffene und Ärzte befinden, sind in den letzten Jahre verschärfte Diskussionen geführt worden und die Gesetze geändert.
Doch kurz zum Medizinischen:
Bei diesem chirurgischen Eingriff werden bei der Frau die Eileiter abgeklemmt, bzw. verschweißt und ein kleines Stück davon entfernt. So erreicht keine Eizelle mehr den Muttermund und die Frau ist damit unfruchtbar. Bei dem Mann werden mit ein oder zwei kleinen Schnitten die Samenleiter freigelegt, ein Stück davon entfernt und die Enden verschlossen. Die männliche Sterilisation wird auch Vasektomie genannt. Der Mann bekommt weiterhin eine Erektion und eine Ejakulation (Samenerguss), jedoch enthält diese Flüssigkeit keine Samenzellen mehr.
Die Operationen können auch rückgängig gemacht werden. Dies nennt man Refertilisierung und die Erfolgsrate liegt bei etwa 50 %.
Die eigentlichen “Schwierigkeiten” der Sterilisation ergeben sich, wie bereits erwähnt, aus den rechtlichen und ethischen Bedingungen. Vor 1992 war es möglich, dass Eltern oder gesetzliche Betreuer ohne Einwilligung des Kindes stellvertretend einer Sterilisation zustimmen konnten. Häufig wurde dies ausgenutzt, um Ängste (z.B. vor einem behinderten Enkelkind) zu beseitigen oder sich der Sexualität des Kindes zu “entziehen”. Am 01.01.1992 wurden die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) so geändert dass

  • keine Sterilisation im Interesse der Allgemeinheit oder der Angehörigen und Verwandten durchgeführt werden dürfen,
  • keine Sterilisation im Interesse des ungezeugten Kindes durchgeführt werden,
  • die Zwangssterilisationen verboten und auch die Sterilisation von Minderjährigen ebenfalls verboten ist.

    Letztendlich bedeutet das, dass Kinder unter 18 Jahren in keinem einzigen Fall (Ausnahme sind lebensgefährliche Erkrankungen) sterilisiert werden dürfen, da dies nach den Paragraphen 223 und 228 im Strafgesetzbuch (StGB) Körperverletzung darstellt. Eben so wird ein Eingriff als Körperverletzung gewertet, wenn ein sogenannter einwilligungsfähiger oder einwilligungsunfähiger Volljähriger ohne seine oder gerichtliche Zustimmung sterilisiert wird. Das heißt, wenn das volljährige Kind selbst entscheiden kann, ist nach seinen Gunsten zu handeln. Ein Arzt muss die Einwilligungsfähigkeit vorher prüfen und über die Konsequenzen des Eingriffes umfassend aufklären. Auch ein gesetzlicher Betreuer ändert nichts daran.
    Bei Einwilligungsunfähigen braucht es eine Genehmigung vom Vormundschaftsgericht. Dieses stellt einen besonderen Betreuer, der die erforderlichen Kenntnisse hat. Es braucht auch eine psychologisches Gutachten und Gespräche mit dem Volljährigen und seinen Angehörigen.
    Es ist also nicht leicht, eine Sterilisation bei Menschen mit Behinderungen durchführen zu lassen. Man sollte sich als Eltern immer bewusst sein, was man mit der Sterilisation erreichen möchte. Vor Sexualität oder Sex mit einem Partner schützt dieser Eingriff auf keinen Fall. Er verhindert lediglich die Fruchtbarkeit. Doch dafür gibt es auch andere Verhütungsmittel.
    Am 13. Dezember 2006 wurde von den Vereinten Nationen ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen. Im Artikel 23 steht:

    “Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und persönliche Beziehungen betreffen, auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen, um zu gewährleisten, dass
    a)…
    b) das Recht von Menschen mit Behinderungen auf freie und verantwortungsbewusste Entscheidung über die Anzahl ihrer Kinder und die Geburtenabstände sowie auf Zugang zu altersgemäßer Information, Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung anerkannt wird und ihnen die notwendigen Mittel zur Wahrnehmung dieser Rechte bereitgestellt werden;
    c) Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kinder, auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen ihre Fruchtbarkeit erhalten.”

    Dies sollten wir uns alle zu Herzen nehmen, um die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu wahren.

Zum Abschluss

Wie anfangs bereits erwähnt, sind diese Verhütungsmittel noch lange nicht alle. Es gibt noch Methoden wie das Diaphragma, diverse chemische Schäume und Gele, natürliche Methoden wie die Temperaturmessung, den Verhütungsring, usw. Die meisten von diesen Methoden brauchen viel Aufmerksamkeit und Vorsicht und sind daher für Menschen mit Behinderungen meistens zu kompliziert oder allein nicht anwendbar. Daher benötigen sie dabei auch Hilfen (auch Sexualassistenz genannt) von Fachleuten, Pflegern, Betreuern oder auch Eltern. Diese müssen aber in solchen Fällen ausreichende Kenntnisse darüber haben oder sich ggf. professionelle Hilfen holen.

  • ProFamilia
    Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Bundesverband. Hier kann man sich Beraten lassen und zudem hat die ProFamilia sehr gutes Informationsmaterial.
    www.profamilia.de
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Hier gibt es viel Informations- und Aufklärungsmaterial, das man sich meist kostenlos bestellen kann.
    www.bzga.de