Agentur für Arbeit
Die örtliche Arbeitsagentur ist für Sie ein wichtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ausbildung und Beruf sowie zur beruflichen Rehabilitation. Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für die Ersteingliederung schwervermittelbarer Personen (z.B. Schwerbehinderter) in den Arbeitsmarkt und arbeiten dabei eng mit Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten zusammen.
Weiterhin ist die Arbeitsagentur u.a. zuständig für
- die Gleichstellung mit Schwerbehinderten, wenn ein Grad der Behinderung von mind. 30 aber weniger als 50 vorliegt, und
- den Antrag auf Kindergeld, auch für Eltern (oder Verwandte) volljähriger behinderter Menschen.

