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Antragstellung
Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss meist ein Antrag gestellt werden. Hier sind die einzelnen Möglichkeiten für die Antragsstellung mit den nötigen Hinweisen aufgeführt. Wenn Sie auf die jeweiligen Links klicken, erhalten Sie weitergehende Informationen zu dem jeweiligen Bereich.
Am Ende finden Sie allgemeingültige Tipps zur Antragsstellung .
Schwerbehindertenausweis
Der Antrag auf den Schwerbehindertenausweis wird beim Versorgungsamt gestellt.
Bringen Sie hierzu alle Berichte und Gutachten Ihres Kindes mit, da in den Bogen sehr genau alle Diagnosen und Daten eingetragen werden müssen. Die Anträge auf Wertmarken oder Vergünstigungen in der Kraftfahrzeugsteuer liegen dann dem Bescheid des Versorgungsamtes bei. Den Antrag finden Sie unter diesem Link .
Pflegeversicherung
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen, rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und bitten Sie die Mitarbeiter, Ihnen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zuzusenden. Sie können auch persönlich bei Ihrer Krankenkasse erscheinen und dort den Antrag stellen.
Wollen Sie weitere Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, so stellen Sie einen formlosen Antrag und schicken diesen an Ihre Pflegekasse. Einen Musterantrag auf Verhinderungspflege finden Sie hier: Musterantrag auf Verhinderungspflege . Einen ähnlichen Antrag können Sie auch für die Kurzzeitpflege stellen. Derjenige, der die Pflege für den Zeitraum übernimmt, muss eine Rechnung an die Pflegekasse schicken. Für Privatpersonen kann die Rechnung etwa so aussehen: Musterrechnung . Wird die Pflege von einem Pflegedienst oder einer Einrichtung geleistet, so rechnen diese selbst mit der Pflegekasse ab.
Auch teil- und vollstationäre Pflege müssen Sie beantragen. Sprechen Sie hierzu mit der Einrichtung, in der Ihr Kind gepflegt wird.
Ob Sie Ansprüche auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben, entscheidet der Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung automatisch bei seinem Besuch. Um die dafür zustehenden 460 € in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Leistungen, z.B. den FED , zunächst selbst zahlen und am Ende des Jahres die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Welche Anbieter erstattungsfähige Leistungen anbieten ist abhängig vom Bundesland, hierüber kann Ihnen Ihre Pflegekasse Auskunft geben.
Wollen Sie Pflegehilfsmittel, technische Hilfen oder Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen beantragen, so stellen Sie einen Antrag, in dem aufgeführt ist, was sie beantragen, warum sie es benötigen und wie teuer es werden wird. Einen Musterantrag finden Sie hier: Musterantrag auf technische Hilfen .
Leistungen der Krankenkasse
Heil- und Arzneimittel
Um Heil- und Arzneimittel zu beantragen, genügt es normalerweise, das Rezept bei einem geeigneten Anbieter einzulösen. Für Hilfsmittel sollten Sie dann einen gesonderten Antrag stellen, wenn es sich um eine größere Anschaffung handelt, z.B. einen Rollstuhl. Erkundigen Sie sich zunächst in einem Sanitätshaus oder beim Rehaberater nach passenden Modellen für Ihr Kind. Informieren Sie sich über Vor- und Nachteile der einzelnen Geräte und lassen Sie sich eine genaue Produktbeschreibung geben. Ihr Arzt kann dann ein Rezept über dieses Hilfsmittel ausstellen. Zusätzlich sollten Sie gemeinsam ein Begründungsschreiben für die Krankenkasse formulieren. Hilfen für Formulierungen finden Sie hier: Musterantrag auf ein Hilfsmittel .
Kuren
Kuren nennen sich “Leistungen zur medizinischen Rehabilitation” und werden ebenfalls bei der Krankenkasse beantragt. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Beurteilung sowie ein eigenes Schreiben. Es kann sein, dass die ärztliche Beurteilung nicht von Ihrem Haus- oder Kinderarzt getroffen werden kann. Hierzu müssten Sie sich dann an einen Arzt mit rehabilitationsmedizinischer Qualifikation wenden. Ein Musterschreiben finden Sie hier: Musterantrag auf medizinische Rehabilitationsleistungen .
Informationen zur Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur finden Sie unter diesem Link .
Fahrtkosten für krankheitsbedingte Fahrten
Fahrtkosten werden von der Krankenkasse in der Regel nur übernommen, wenn im Ausweis die Merkzeichen aG, Bl oder H eingetragen sind. Sie benötigen eine spezielle Verordnung Ihres Arztes sowie eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse. Klären Sie mit den Sachbearbeitern, wie genau diese Bewilligung realisiert wird. In manchen Fällen reicht ein Telefonanruf vor Fahrtantritt. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zur Fahrtkostenübernahme .
Haushaltshilfe im Krankheitsfall
Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, wenn niemand den Haushalt weiterführen kann, wenn Sie krank sind. Sie benötigen hierzu eine Bescheinigung vom Arzt und müssen sich eine Hilfe selbst suchen. Die Krankenkasse kommt dann für die Kosten auf, wenn es sich nicht um ein Mitglied des Haushalts handelt. Beim Antrag beachten Sie Ähnliches wie bei der Verhinderungspflege: Musterantrag auf Verhinderungspflege . Hierbei müssen Sie sich allerdings auf § 38 SGB V beziehen. Genaueres können Sie unter diesem Link nachlesen
Krankenpflege
Benötigt Ihr Kind Krankenpflege, die in den Rahmen der Behandlungspflege fällt, z.B. Katheteranlegen, die sie selbst nicht erbringen können, so zahlt die Krankenkasse eine professionelle Pflegeperson. Dies gilt auch, wenn die Leistungen außerhalb des Haushalts erbracht werden müssen, z.B. in der Schule . Auch hierzu benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Reichen Sie Ihrer Kasse diese Verordnung gemeinsam mit einem Antragsschreiben ein: Musterantrag auf häusliche Krankenpflege .
Kinder-Krankengeld
Auch Kinder-Krankengeld müssen Sie gesondert beantragen. Dies wird nur von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hierzu benötigen Sie ein Schreiben des Arztes, in dem festgehalten ist, dass Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen können, da Sie aufgrund einer akuten Erkrankung des Kindes bei ihm bleiben müssen.
Ähnliches gilt bei Krankenhausaufenthalt des Kindes . Hier werden keine Krankengeldtage angerechnet, die meisten Kassen zahlen jedoch den Nettoverdiensausfall zu 100%. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung aus der hervorgeht, dass Ihre Anwesenheit medizinisch notwendig ist. Die Krankenkasse bezahlt in diesem Fall auch Ihre Aufnahme ins Krankenhaus.
Besondere Leistungen für Kinder
Frühförderungsleistungen müssen Sie auch beantragen, hierbei liegen in den Frühförderstellen die entsprechenden Formulare aus.
Möchten Sie die Kostenübernahme für einen integrativen Kindergartenplatz beantragen, so wenden Sie sich zunächst an die betreffende Einrichtung. Die Kosten hierfür tragen die überörtlichen Sozialhilfeträger, die sich jedoch je nach Bundesland (und sogar innerhalb derer) unterscheiden. Bei Unsicherheiten fragen Sie in Ihrem Jugendamt nach und stellen Sie dann einen Antrag bei der entsprechenden Behörde.
Für einen Integrationshelfer in der Schule sind die örtlichen Sozialhilfeträger, d.h. das Sozialamt, im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig. Sie können den Antrag auch zunächst telefonisch stellen. Stellen Sie aber anschließend einen schriftlichen Antrag, in dem Sie genau beschreiben, warum und für welche Tätigkeiten Ihr Kind einen solchen Helfer benötigt und welche Qualifikationen dieser haben sollte. Versuchen Sie selbst jemanden zu finden, da das Sozialamt, niemanden bevorzugen darf. Fragen Sie hierzu in der Schule nach oder bei Verbänden wie der Lebenshilfe. Besonders hilfreich ist es, wenn Sie dem Sozialamt dann genaue Kosten nennen können. Somit kann der Antrag schnell bearbeitet werden und der Integrationshelfer entspricht Ihren Vorstellungen.
Auch für Fahrtkosten zur Schule kommt das Sozialamt auf. Hierzu müssen Sie aber in der Regel nur ein Begründungsschreiben einreichen, wenn Ihr Kind integrativ beschult wird. Hier ist es ebenfalls sinnvoll, genaue Angaben zu machen und Kostenvoranschläge einzuholen.
Steuererleichterungen
Steuererleichterungen können Sie beim Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Parkerleichterungen und Parkplatzreservierungen können Sie beim Straßenverkehrsamt beantragen. Die Formulare liegen dort aus. Nehmen Sie auf jeden Fall den Schwerbehindertenausweis Ihres Kindes mit.
Sozialpädagogische Familienhilfe und Hilfe zur Erziehung
Benötigen Sie sozialpädagogische Familienhilfe oder Hilfe zur Erziehung so wenden Sie sich direkt an das Jugendamt . Die dortigen Sachbearbeiter werden in einem Gespräch mit Ihnen Ihren Bedarf klären.
Allgemeine Tipps zur Antragstellung
- Grundsätzlich gilt, dass Sie alle Anträge möglichst rechtzeitig stellen sollten.
- Achten Sie darauf, dass Sie eine Empfangsbestätigung erhalten. Lassen Sie sich dies bei persönlicher Abgabe quittieren oder fragen Sie telefonisch nach und notieren Sie hierfür das Datum und die Uhrzeit sowie den Namen des Sachbearbeiters.
- Versuchen Sie jeden Antrag so genau wie möglich zu begründen . Lassen Sie sich dabei von Ihrem Arzt oder Sanitätshaus helfen.
- Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie einen Bescheid der Versicherung oder der Behörde. Sind Sie hiermit nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen . Achten Sie hierbei auf die jeweils geltende Widerspruchsfrist . Dafür ist es wichtig den Briefumschlag aufzuheben, denn entscheidend ist das Datums des Poststempels, nicht das auf dem Widerspruchsbescheid. Die Frist beträgt 31 Tage ab Datum des Poststempels.
- Haben Sie Probleme mit dem Ausfüllen von Anträgen oder im Kontakt mit Behörden, so wenden Sie sich an das Jugendamt und bitten Sie um sozialpädagogische Familienhilfe. Die Mitarbeiter werden Sie dann in Absprache mit Ihnen bei der Bewältigung der Probleme unterstützen.
