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Sozialpädiatrisches Zentrum

Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind medizinisch ausgerichtete Zentren, die regional meist an Krankenhäusern angesiedelt sind und Ihnen in sehr speziellen Fällen weiter helfen. Sie sind für Kinder zuständig, die “wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Frühförderstellen behandelt werden können.” §119 SGB V.

Wer kann sich an ein SPZ wenden?

Voraussetzung für eine Anmeldung ist in der Regel die Überweisung durch einen Kinderarzt. Als Privatpatient können Sie sich mit Ihrem Kind direkt anmelden. Dieser Schritt sollte aber möglichst immer mit dem Arzt abgesprochen sein, der Ihr Kind bisher behandelt hat.

Behandelt werden im SPZ Kinder und Jugendliche, die Krankheiten haben, die ihre geistige, körperliche oder seelische Entwicklung beeinträchtigen. Typisch ist dafür zum Beispiel:

Risiko-, Früh- und Neugeborene

  • Neurologische Erkrankungen wie z.B. Anfallsleiden, Apallische Syndrome, Querschnittslähmungen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Körperliche Behinderungen
  • Lernbehinderung oder geistige Behinderung
  • emotionale Störungen
  • Beziehungsstörungen
  • Seh- und Hörbehinderungen
  • Sprachstörungen
  • Chronische Erkrankungen
  • Teilleistungs- und Wahrnehmungsstörungen wie z.B. Lese- und Rechtschreibschwäche
  • Schlafstörungen
  • Einnässen und Einkoten
  • Aggressives Verhalten
  • Hyperkinetik (unruhige Kinder)
  • Schulprobleme bei Normalbegabung, Behinderung, Hochbegabten
  • Konzentrationsstörungen
  • Fehlbildungen und genetische Syndrome (z.B. Spina bifida, Trisomie 21, Fragiles X)

Was wird im SPZ gemacht?

Das SPZ steht unter ärztlicher Leitung, deshalb steht am Anfang immer eine ärztliche Untersuchung Ihres Kindes (häufig zusammen mit Psychologen oder weiteren Fachkräften), deren Ziel eine möglichst genaue Diagnose. Auf dieser Basis können dann möglichst wirksame Therapie- und Fördermöglichkeiten vorgeschlagen werden. Häufig werden diese auch direkt im SPZ von Therapeuten angeboten oder es wird direkt an eine entsprechende Fachkraft verwiesen, die für die Familie leichter zu erreichen ist. Zudem werden die Eltern natürlich auch über Diagnose und Verlauf informiert und vom sozialen Dienst entsprechend beraten, z.B. auch zu Fragen wie Beantragen von Schwerbehindertenausweis, Pflegeversicherung, etc.

Muss ich dafür etwas bezahlen?

Das SPZ ist eine medizinische Leistung, die einfach über die Krankenkasse abgerechnet wird. Allenfalls fallen die üblichen Zuzahlungen an.

Kinder beim Spielen auf einer Hüpfburg