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Schulvorbereitende Einrichtung

Schulvorbereitende Einrichtungen sind nach §22 BayEUG organisatorisch den Förderschulen angegliedert. Gelegentlich werden sie auch als Sonderkindergärten bezeichnet.

Wenn ihr Kind nicht in einem anderen Kindergarten integrativ betreut werden kann, kann es eine SvE besuchen. Zuständig ist jeweils die SvE an einer Förderschule, die den entsprechenden Förderschwerpunkt anbietet. Wenn ihr Kind also eine körperliche Beeinträchtigung hat, ist die SvE an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung zuständig, bei Sprachproblemen die SvE einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder ein Sonderpädagogisches Förderzentrum .

Die Teams, die in diesen Einrichtungen die Kinder betreuen, setzten sich aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Ziel ist es, das Kind bestmöglich in seiner Entwicklung zu fördern und auf den Schuleintritt vorzubereiten. Im Mittelpunkt steht hierbei die Entwicklung der Bereiche Wahrnehmung, Motorik, Denken, Sprache, Emotionalität, Motivation und Sozialverhalten. Die Förderung erfolgt in spielerischen Lernformen in festen Kleingruppen von acht bis 14 Kindern.
Im Anschluss muss ein Kind nicht zwangsläufig eine Förderschule besuchen. Es gibt auch die Möglichkeit, nach der Kindergartenzeit an die Grundschule überzutreten oder in eine Diagnose- und Förderklasse zu wechseln.

Die Entscheidung über die Aufnahme in eine SvE erfolgt Ihren Antrag und auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens, das meistens Psychologen oder Förderschullehrer der aufnehmenden Förderschule erstellen. Die letzliche Entscheidung liegt beim Schulleiter (bei staatlichen Einrichtungen) bzw. beim Träger (bei privaten Einrichtungen). Aufnahmezeitpunkt ist immer der Beginn eines Schuljahres.

Bild eines Kindes das im Sandkasten spielt