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Förderschule

Bayern verfügt im Bereich der Förderschulen über ein stark differenziertes System. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist im Wesentlichen in den Artikeln 19 bis 23 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) dargestellt. Danach erziehen, unterrichten, fördern und beraten die Förderschulen Kinder und Jugendliche, die behindert oder von Behinderung bedroht, krank oder vorübergehend in ähnlicher Weise in ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigt sind und deshalb sonderpädagogischer Förderung bedürfen.

Die Förderschulen erfüllen diese Aufgaben

  • durch Zusammenarbeit im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung.

    Sie haben die Aufgabe, drohenden Behinderungen entgegen zu wirken, Behinderungen oder ähnliche Störungen des Leistungsvermögens zu beheben oder deren Auswirkungen zu verringern oder zu lindern, kompensatorische Fähigkeiten aufzubauen und den Gebrauch technischer Hilfsmittel einzuüben, um so behinderungsspezifische Fertigkeiten zur Bewältigung des Lebens zu vermitteln und Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen zu schaffen und zu pflegen. Ferner helfen sie den Kindern und Jugendlichen, die Behinderung oder Störung geistig und seelisch zu bewältigen und die Grundlage für soziale und berufliche Eingliederung zu schaffen.

    Sonderpädagogische Förderzentren


    Verschiedene Förderschwerpunkte werden in den Sonderpädagogischen Förderzentren gebündelt. Aufbauend auf der Entwicklung des Förderschulwesens in den letzten Jahren bieten die Sonderpädagogischen Förderzentren folgende Förderbereiche an:
  • Mobile sonderpädagogische Hilfen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Kindergärten des Einzugsbereichs
  • Schulvorbereitende Einrichtungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen. Das sind Klassen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und soziale und emotionale Entwicklung und Kinder, bei, bei denen noch nicht feststeht, welcher dieser Förderschwerpunkte vorliegt.
  • Klassen der Jahrgangsstufen 3 bis 6 für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, vor allem in den Förderschwerpunkten Sprache und soziale und emotionale Entwicklung, welche jedoch auf der Grundlage des Lehrplans der Grund- und Hauptschule unterrichtet werden können
  • Klassen der Jahrgangsstufen 3 bis 9 für Kinder und Jugendliche, die nach dem Lehrplan der Schule zur individuellen Lernförderung unterrichtet werden
  • Krankenhausunterricht im Einzugsbereich der Schule
  1. für Verhaltensauffällige

    Grundlagen für den Unterricht in diesen Schulen sind angepasste Lehrpläne der Grundschule und der Hauptschule bzw. eigene Lehrpläne. Auswahl und Formen des Unterrichts sind an den Förderschwerpunkten ausgerichtet.

    1. Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung . Sie gibt es für Blinde, für Sehbehinderte, für Gehörlose, für Schwerhörige, für Körperbehinderte und für Kranke.
  2. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung . Sie gibt es in Bayern als Berufsschule für Blinde, für Schwerhörige, für Gehörlose, für Körperbehinderte und zur individuellen Lernförderung sowie zur Erziehungshilfe. Darüber hinaus können sogenannte länderübergreifende Schulen besucht werden.
  1. Daneben gibt es auch überbetriebliche Einrichtungen mit einer Berufsschule für Menschen mit Behinderung.

    Schulabschluss

    Mit Ausnahme der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kann an den übrigen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung der qualifizierende Hauptschulabschluss erworben werden. Diese Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung stellen auf Antrag auch das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss aus, wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss, befriedigende Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, sowie ein überdurchschnittlicher Berufsabschluss nachgewiesen werden. Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses ist entweder der Besuch überregionaler Realschulen oder Wirtschaftsschulen für die betreffenden Behinderungsarten oder der Abschluss einer entsprechenden M-Klasse an einer Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung (mit Ausnahme der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung) erforderlich.

Schultafel

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