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Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

In den 1960er Jahren wurden erstmals “Beschützende Werkstätten” von der Elternvereinigung Lebenshilfe in Deutschland gegründet, deren Bestand ab den 1970er Jahren kontinuierlich flächendeckend als “Werkstätten für Behinderte” (WfB) ausgebaut wurde. Seit Inkrafttreten des SGB IX heißen diese nun “Werkstätten für behinderte Menschen” und haben einen erweiterten Bildungsauftrag erhalten. WfbM´s müssen nun also auch “arbeitsbegleitende Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit” §41 Art. 2 SGB IX anbieten, was natürlich auch schon vorher freiwillig von vielen Einrichtungen angeboten wurde. Dies ist sehr wichtig, denn auch für Menschen mit Behinderung ist Erwachsenenbildung unverzichtbar.
2005 gab es in Deutschland 687 WfbMs mit mehr als 240000 Beschäftigten. In diesen arbeiten vor allem (rund 80% der Mitarbeiter) Menschen mit geistiger Behinderung.

Zugang zur Werkstatt

Nach § 136 SGB IX werden in der Werkstatt “alle behinderten Menschen, von denen erwartet werden kann, dass sie zumindest nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden” aufgenommen. Weiterhin darf kein außerordentlich hoher Pflegebedarf vorliegen und keine Gefährdung anderer Personen durch die Aufnahme entstehen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das Reha-Team der zuständigen Arbeitsagentur. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Eingangsverfahren eingeleitet, das 1-3 Monate dauert. In dieser Zeit wird “auf Probe” in der WfbM gearbeitet und die Voraussetzungen noch einmal überprüft. Stellt sich heraus, dass diese nicht erfüllt, wird der Betreffende an eine andere Werkstatt oder ggf. eine Tagesförderstätte verwiesen.

Berufsbildungsbereich

In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung in einer WfbM wird eine Zeit der Ausbildung durchlaufen, der Berufsbildungsbereich. Dieser soll auf den Arbeitsbereich bzw. den allgemeinen ersten Arbeitsmarkt vorbereiten und gliedert sich in einen je einjährigen Grund- und Aufbaukurs. Hier werden Grundfertigkeiten des Arbeitslebens vermittelt, aber auch bereits Neigungen für Arbeitsbereiche festgestellt, in denen der Betreffende gerne arbeiten würde.

Arbeitsbereich

Erfolgt nach dem Berufsbildungsbereich eine Aufnahme in den Arbeitsbereich, kann der Betreffende ab diesem Zeitpunkt dort regelmäßig seiner Arbeit nachgehen. Er erhält ein monatliches Arbeitsentgelt, das aus dem Grundbetrag, dem Arbeitsförderungsgeld und dem individuellen Steigerungsbetrag besteht.

  • Der pauschale Grundbetrag des Arbeitsentgeltes wird an jeden Beschäftigten im Arbeitsbereich ausgezahlt. Die Mindesthöhe wird durch die Bundesanstalt für Arbeit festgelegt und beläuft sich derzeit auf 67 Euro pro Monat.
  • Der leistungsangemessene Steigerungsbetrag des Arbeitsentgelts ist abhängig von der individuellen Arbeitsleistung.
  • Behinderte Menschen, die in einer WfbM arbeiten erhalten nach § 43 SGB IX eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form des so genannten Arbeitsförderungsgeldes. Dieses beläuft sich auf 26 Euro und wird nur an diejenigen Beschäftigten ausgezahlt, deren Arbeitsentgelt zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von 325 Euro nicht übersteigt. Ist das Arbeitsentgelt höher als 299 Euro, beträgt das Arbeitsförderungsgeld monatlich den Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt und 325 Euro.

Im Jahr 2003 verdiente ein Werkstattmitarbeiter nach Angaben der Bundesregierung im Durchschnitt 159,13 Euro.

Anrecht auf einen Werkstattplatz haben Erwachsene, denen wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine betriebliche Berufsausbildung und keine übliche Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten wird, allerdings nur so lang sie die Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in der WfbM erfüllen können. Die Alternative ist neben einem Förderbereich innerhalb der WfbM eine Tagesförderstätte , auf die bislang jedoch kein Rechtsanspruch besteht.

Gesetzlich versichert

Wer in einer anerkannten WfbM oder auch Blindenwerkstatt beschäftigt oder für diese in Außenstellen bzw. in Heimarbeit tätig ist, ist dadurch in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ohne Rücksicht auf die Höhe des Lohnes pflichtversichert und erhält die entsprechenden Leistungen.

Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt

Auch die “Förderung des Übergangs geeigneter behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen” §41 Art. 2 SGB IX ist Aufgabe der WfbM. Diese Aufgabe wird jedoch nicht überall mit der gleichen Intensität verfolgt. Das Problem liegt dabei im System: Die WfbMs sollen zum einen pädagogisch arbeiten und die Persönlichkeit ihrer Mitarbeiter (und damit natürlich auch einen eventuellen Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt) fördern, zum anderen aber ökonomisch als Betrieb wirtschaften. Und welcher Betrieb sorgt gerne dafür, dass seine besten Leute ihre Arbeitsstelle im Betrieb aufgeben? Nichtsdestotrotz wird vielerorts in den WfbMs daran gearbeitet, zusammen mit den Integrationsfachdiensten und Agenturen für Arbeit eine Möglichkeit der Eingliederung in den 1. oder auch 3. Arbeitsmarkt (die Selbsthilfe- bzw. Integrationsfirmen) zu finden.

Quellen: