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DIN 18025

Diese Norm ist die offizielle amtliche Voraussetzung für Wohnraum, der für Menschen mit Behinderung geeignet ist. Sie gliedert sich in zwei Teile:

DIN 18025, Teil 1

beinhaltet Anforderungen an Wohnraum für schwerstbehinderte Menschen – Rollstuhlfahrer /-innen, Rollstuhlfahrer, die auch mit der Beeinträchtigung in der Bewegungsfreiheit des Oberkörpers leben.

DIN 18025, Teil 2

zeigt Mindeststandards für Wohnungen auf, in denen Menschen mit geringen bewegungseinschränkenden Behinderungen und alte Menschen selbständig wohnen können. Die Mindestanforderungen dieser DIN-Normen garantieren bei sachgemäßer Planung eine Wohnraumgestaltung, die für bestimmte Behinderungsformen erforderlich ist.

Rechtsverbindlichkeit der Normen

Laut dem Deutschen Institut für Normung e.V. bilden DIN-Normen
“einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten, und sind im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen.
Der Vorteil der einzelvertraglich vereinbarten Verbindlichkeit von Normen liegt darin, dass sich Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden lassen, weil die Normen eindeutige Festlegungen sind. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen.”

Detaillierte Inhalte und Beratung

Der Originaltext ist über den Beuth-Verlag zu beziehen. Genauere Ausführungen mit anschaulichen Bildern, die für den privaten Bauherrn erst einmal völlig ausreichend sind, finden Sie auf www.nullbarriere.de .

Bei der Planung hilft z.B. die Online-Wohnberatung des Vereins “Barrierefrei Leben e.V.” in Hamburg.