Behinderungsgerechter Neubau oder Umbau
Ein großer Themenbereich, vor allem für Familien deren Kinder eine körperliche Beeinträchtigung haben, ist die Frage nach Bestimmungen, Beratung und Fördermöglichkeiten für den behindertengerechten bzw. barrierefreien Ausbau von Wohnraum.
Auf der nächsten Seite haben wir eine Vielzahl von finanziellen Fördermöglichkeiten für Sie zusammen gestellt. Viele dieser Fördermöglichkeiten gelten jedoch erst ab Eintritt ins Arbeitsleben, so dass für eine behinderungsgerechten (Um-)Bau für Familien mit jüngeren Kindern im Wesentlichen nur Zuschüsse des Landes, der Pflegeversicherung, der Krankenkassen (für eingebaute Hilfsmittel), sowie des Soziahilfeträgers in Frage kommen.
Wenn Sie sich über die Bestimmungen des barrierefreien Baus erkundigen möchten, haben wir für Sie einige Informationen zur DIN 18025 zusammen gestellt.
Beratung für einen entsprechenden Neu- oder Umbau erhalten Sie unter anderem bei:
- Der Beratungsstelle barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer
- Der Online-Wohnberatung des Vereins Barrierefrei Leben e.V. in Hamburg
- Beratungsstellen bei den Städten und Gemeinden. Auskünfte erteilen in der Regel die Bauämter.
