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Die Rehabilitationsträger auf einen Blick

Für die Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft ist kein einheitlicher Träger zuständig. Vielmehr hat jeder Rehabilitationsträger neben seinen sonstigen Aufgaben seinen spezifischen Bereich der Rehabilitation. Oftmals werden die gleichen Leistungen von unterschiedlichen Trägern erbracht, je nachdem, auf welche Weise eine Behinderung eingetreten ist.

Träger Aufgabenbereiche
gesetzliche Krankenkassen Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit hierfür kein anderer Sozialversicherungsträger verantwortlich ist
Rentenversicherung Vermeidung eines vorzeitiges Ausscheiden der Versicherten aus dem Erwerbsleben und Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben
Unfallversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Hauptfürsorgestelle beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für ihre Leistungsberechtigten (Kriegsopfer, anerkannte Impfgeschädigte, ...)
Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, soweit hierfür kein anderer Sozialversicherungsträger verantwortlich ist
Sozialhilfe Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ein, soweit kein anderer Träger zuständig ist
öffentliche Jugendhilfe Leistungen zur Teilhabe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, soweit kein anderer Träger zuständig ist

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