Medizinische Versorgung
Prinzipiell sind die Anlaufstellen für behinderte Menschen im Bereich Medizin erst einmal die gleichen wie für nichtbehinderte Menschen: Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und bestimmte Therapeuten. Dennoch ist es so, dass Eltern behinderter Kinder meist wesentlich häufiger mit medizinischen Ansprechpartnern zu tun haben, als die meisten anderen Eltern. Deshalb möchten wir hier auch auf diesen Bereich näher eingehen.
Wenn ihr Kind eine Krankheit oder Schädigung hat, die es in seiner geistigen, seelischen oder körperlichen Entwicklung beeinträchtigt, dann ist es wichtig, medizinische Hintergründe abzuklären. Gerade bei seltenen Schädigungen gerät der Kinder- oder Hausarzt an seine Grenzen und kann Ihr Kind an ein sog. Sozialpädiatrisches Zentrum überweisen. Häufig findet man auch erfahrene Kinderärzte in Frühförderstellen. Viele Eltern stehen auch schon in der Schwangerschaft vor der Frage Ist mein Kind behindert? und müssen sich dann mit den medizinischen Möglichkeiten und Grenzen auseinander setzen.
Ein anderer Punkt, an dem Mediziner wichtig werden, ist bei der Feststellung der Leistungen, die Ihnen zustehen, wenn Ihr Kind eine Behinderung hat. Dies beginnt beim Schwerbehindertenausweis, wenn aufgrund von ärztlichen Berichten und Gutachten festgestellt werden, ob Ihr Kind schwerbehindert im Sinne des Gesetzes ist und ihm demzufolge ein Grad der Behinderung und evtl. zusätzliche Merkzeichen zuerkannt werden, die wiederum Grundlage für einige Nachteilsausgleiche sind. Weiterhin wird im Rahmen des Antrags auf Leistungen aus der Pflegeversicherung festgestellt, wie hoch der behinderungsbedingte Pflegemehraufwand ist, den Sie durch die Behinderung Ihres Kindes haben. Zuständig für die entsprechende Begutachtung ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.
Eine weitere Anlaufstelle im Bereich Medizin ist Ihre Krankenversicherung. Diese ist vor allem zuständig für Leistungen der medizinischen Rehabilitation, wie
- ärztliche, zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung
- Heilmittel (physikalische Behandlungsmethoden wie Massagen, Atem- und Inhalationstherapie, Bestrahlung)
- Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie
- Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln (technische Rehabilitationshilfen, medizinische Hilfsmittel)
- Arbeitstherapie, Belastungserprobung
- Behindertensport
- Kuren
So ist die Frage für Eltern bei der entsprechenden ärztlichen Behandlung meist nicht, ob die Krankenkasse diese übernimmt, sondern häufig, wo man z.B. einen Arzt findet, der für die Behandlung eines behinderten Menschen entsprechend ausgestattet ist. Für den Bereich der Zahnärzte gibt es bei den Landeszahnärztekammern Anschriftenverzeichnisse von Zahnärzten, in deren Praxen die räumlichen und apparativen Voraussetzungen zur Betreuung behinderter Menschen gegeben sind. Die Bundeszahnärztekammer gibt Auskunft unter Tel 02 21 / 4 00 10 oder im Internet unter www.kzbv.de .
Auch für andere ärztliche Behandlungen mag es wichtig sein, inwieweit der betreffende Arzt sich auf die Behandlung z.B. von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung einlassen möchte. Zu dieser Frage empfehlen wir, die Meinungen von anderen Eltern einzuholen. Dies können Sie z.B. in unserem Forum tun, vor allem für den Bereich Bayern in den Regional-Foren, oder natürlich auch in jeglichen Arten von Elterngruppen oder -kreisen in Ihrer Nähe.
