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Schwangerschaft und Geburt

Schwangerschaftsdiagnostik (oder “Pränataldiagnostik”) – Ist mein Kind behindert?

Vorgeburtliche Diagnostik ist heute mit Methoden wie Fruchtwasseruntersuchung oder Triple Test ein fester Bestandteil der Schwangerenvorsorge. Fast jede schwangere Frau wird, ob sie es wünscht oder nicht, inzwischen vor die Frage gestellt, ob sie das in ihr heranwachsende Kind auf mögliche Fehlbildungen untersuchen lassen will. Zwar ist es möglich mit Hilfe dieser neuen Techniken eine begrenzte Anzahl von Krankheiten oder Behinderungen festzustellen, fast immer ist es aber unmöglich, während der Schwangerschaft daran etwas zu verändern. (Vorgeburtliche Therapien werden v.a. bei einer Blutarmut beim Fötus z.B. in Folge einer Blutgruppenunverträglichkeit mit der Mutter angewendet. In sehr seltenen Fällen ist ein chirurgischer Eingriff im Mutterleib möglich.)

Insbesondere ab dem 35. Lebensjahr der Frau sind Ärzte verpflichtet vorgeburtliche Untersuchungen wie z.B. eine Fruchtwasseruntersuchung anzubieten. Wie Sie in der unten stehenden Grafik sehen können, beträgt die Wahrscheinlichkeit für die Geburt eines Kindes mit einer sog. Chromosomenanomalie (z.B. Down-Syndrom) zu diesem Zeitpunkt lediglich 0,4%. Bis zum 45. Lebensjahr steigt die Wahrscheinlichkeit auf 3,6%.

Altersrisiko in einer Schwangerschaft

Schnell und immer selbstverständlicher zur Hand, bieten vorgeburtliche Untersuchungen oftmals nur eingeschränkte Antworten auf die vielfältigen Ängste in einer beginnenden Schwangerschaft. In den meisten Fällen führen sie eher zu Verunsicherung und Beängstigung der schwangeren Frau. Die Grenzen der Untersuchungen zu erkennen ist wichtig. Kein Test kann im Falle eines negativen Testergebnisses (der Test zeigt keine Behinderung an) eine 100%ige Sicherheit geben. Genauso heißt ein positives Testergebnis (der Test spricht für eine Behinderung) v.a. beim sog. Triple-Test nicht, dass das Kind tatsächlich Träger einer Behinderung ist. Über 98% der positiven Testergebnisse des Triple-Test sind fälschlicherweise positiv. Aus diesen Gründen werden die Kosten eines Triple-Test von den meisten Krankenkassen nicht mehr erstattet. Auch hat sich die deutsche Gesellschaft für Humangenetik gegen die Anwendung dieses Tests ausgesprochen.

Werden im Falle eines positiven Ergebnisses weitere Untersuchungen (z.B. Fruchtwasseruntersuchungen) durchgeführt so übersteigen die Risiken einer solchen Untersuchungen vor allem bei jungen Frauen die Wahrscheinlichkeit für eine potentielle Behinderung beim Fötus. Eine Fruchtwasseruntersuchung führt beispielsweise ungefähr bei 2% der untersuchten Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch. In seltenen Fällen erleidet der Fötus eine Schädigung, die erst zu einer Behinderung führt.

Ablaufscreening über Pränataldiagnostik

Aus diesen Gründen müssen Chancen und Risiken von vorgeburtlichen Untersuchungen sorgsam abgewogen werden.

Unterstützung und Beratung

Für schwangere Frauen und ihre Partner gibt es vielfältige Unterstützungs- und Beratungsangebote, die Sie für sich nutzen können.
Diese Beratungsangebote sind kostenlos. Für jede Region Bayerns finden Sie in unserer Datenbank Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen .
Deutschlandweite Anbieter von Informationen und Beratung sind

Natürlich kann man sich heutzutage auch online beraten lassen:

Sie können sich auch an entsprechende regionale Selbsthilfegruppen wenden oder z.B. wenn Sie ein Kind mit Down-Syndrom erwarten an die Down-Syndrom-Infozentrale , die Kontakt zu Eltern herstellt. Die Eltern eines betroffenen Kindes können Ihnen unter Umständen wesentlich bessere Informationen zum Leben mit einem behinderten Kind geben, als dies professionellen Helfern jemals möglich wäre (siehe auch diverse Beiträge in unserem Forum, wie z.B. die Fallgeschichte Chronologie eines Alptraums oder Trisomie 21 und Herzfehler ). Bedenken Sie bitte auch, dass »Behinderung« sich erst im Laufe der Entwicklung herausbildet. Es gibt heute so viele medizinische, therapeutische und pädagogische Möglichkeiten, dass die Entwicklungschancen eines von Behinderung bedrohten Kindes wesentlich verbessert werden können und unter Umständen eine Behinderung kompensiert werden kann oder ein Leben ermöglicht wird, dass in Lebensqualität dem eines sog. Nicht-Behinderten in nichts nachsteht.

Die Kosten für die Maßnahmen der Früherkennung und Vorsorge werden im Rahmen der Krankenkassenleistungen abgedeckt. Besteht kein Krankenversicherungsschutz, können die Kosten unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse aus Sozialhilfemitteln übernommen werden (Antrag an Ihr zuständiges Sozialamt )

Wenn die Behinderung fest steht?

Sollten Sie sich für genaue pränataldiagnostische Untersuchungen entschieden haben und vom Arzt eine Schädigung oder Behinderung zweifelsfrei festgestellt worden ist, finden Sie Informationen zu weiteren Hilfen, sowie zu einigen Behinderungsarten in unserem Bereich Diagnose »behindert« .