Direkt

Kindergartenalter

Anlaufstellen

Bei vielen Kindern fällt erst im Kindergartenalter auf, dass “etwas nicht stimmt” oder die Entwicklung verzögert verläuft. Häufig weist das Personal im Kindergarten darauf hin, weil Ihr Kind im Vergleich zu Gleichaltrigen nicht so gut mitkommt. Dann werden Sie z.B. an

Für manche Eltern beginnt damit ein langer, häufig sehr belastender Weg auf der Suche nach einer genauen Diagnose. Wenn Sie auf dieser Suche sind oder gerade eine bekommen haben, gibt es Möglichkeiten der Unterstützung. Welche dies sind, erfahren Sie in unserem Bereich Diagnose: behindert. Dort erhalten Sie auch einen ersten Überblick über manche Behinderungsbilder.

Betreuungseinrichtungen

Ab dem dritten Lebensjahr spricht man in der Regel vom “Kindergartenalter”. Wenn Ihr Kind in diesem Alter ist, haben Sie fast überall die Möglichkeit, es in eine Tagesbetreuung zu geben, das seinen Bedürfnissen angemessen ist. Dies hat nicht nur den Effekt für Sie, dass Sie nun wieder mehr Zeit für sich haben, z.B. um einer Arbeit nachzugehen, sondern auch für Ihr Kind, dass es in großem Umfang die Förderung erhält, die für seine Entwicklung wichtig ist und sich mehr als vorher an den Umgang mit anderen Kindern gewöhnt. Einrichtungen, die in Frage kommen, wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, sind, haben wir auf unserer Seite Kindergarten für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie auch für den Nachmittag eine Betreuung benötigen, sind (Heilpädagogische) Tagesstätten das richtige Angebot für Ihr Kind.

Unterstützung von staatlicher Seite

Kindern mit Behinderung und deren Familien stehen von staatlicher Seite einige Unterstützungsangebote zur Verfügung. Um ein Anrecht auf diese zu haben, muss die Unterstützungsbedürftigkeit erst einmal nachgewiesen werden. Dafür sind vor allem zwei Dinge wichtig:

Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten. Ganz wichtig ist hierbei jedoch immer:

Wenn Sie einen Antrag gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, prüfen Sie genau die Begründung und nehmen Sie den Entscheid nicht generell als unverrückbar hin!

Tagtäglich berichten Eltern in unserem Forum, dass mit zweifelhaften Begründungen entsprechende Ansprüche abgewiesen wurden.

Ein Beispiel ist die Ablehnung der Pflegestufe. Hier empfiehlt es sich, vor einem Antrag bzw. dem Besuch des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der für die Einstufung zuständig ist, genau mit dem Vorgehen zu beschäftigen. Ein erster Einstieg sind unsere Informationen zur Pflegeversicherung, sowie die Pflegegeldfibel, die von einem Vater erstellt wurde und auf www.behinderte-kinder.de heruntergeladen werden kann.

Scheuen Sie sich nie, fristgerecht (!) einen Widerspruch einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass der Bescheid nicht rechtens ist. Viele Informationen dazu, was Sie dabei beachten müssen, finden Sie in unserem Bereich Mein Recht und in unserem Eltern-Forum.

Was könnte noch für Sie wichtig sein?

Vielleicht sind Sie mit der Pflege und Betreuung Ihres Kindes sehr stark belastet und benötigen dringend eine Verschnaufpause? Dann informieren Sie sich über

Sollte Ihr Kind ins Krankenhaus müssen, können die Kosten für Sie als Begleitperson unter bestimmten Umständen von der Krankenkasse übernommen werden.

Wenn Sie sich bereits Gedanken über die richtige Schule für Ihr Kind machen, könnte für Sie interessant sein:

Kind beim Spielen im Sand