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Haushaltshilfe bei Krankheit

Wenn jemand wegen einer Rehabilitationsmaßnahme oder Krankenbehandlung außerhalb des eigenen Haushalts untergebracht ist, kann die Krankenkasse nach § 38 SGB V die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • in dem Haushalt lebt ein Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und
  • kein anderer Haushaltsangehöriger kann die Weiterführung des Haushalts sicherstellen.

Wenn der Haushalt von Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn weitergeführt werden kann, so bekommen sie die Aufwendungen erstattet, die ihnen dadurch entstehen. Wird das Kind aus o.a. Gründen in einer Kindertagesstätte o.a. untergebracht, erstattet die Krankenkasse die nachgewiesenen Kosten bis zur Höhe der Kosten für eine Haushaltshilfe.

Auch im Rahmen der Sozialhilfe kann die Versorgung eines Kindes während einer Rehabilitationsmaßnahme der Pflegeperson sichergestellt werden (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe durch anderweitige Unterbringung Haushaltsangehöriger). Diese Hilfe wird nur gewährt, wenn keine Ansprüche gegen einen anderen Träger bestehen; sie ist von Einkommensverhältnissen abhängig. Beantragen müssen Sie diese Leistungen bei Ihrem Sozialamt .

Seit 1. Januar 2004 sind auch für die Familienpflege Zuzahlungen zu erbringen; mindestens 5,- Euro, höchstens 10,- Euro pro Kalendertag des Einsatzes. Befreiungen vonn der Zuzahlung richten sich nach den üblichen Regelungen für Chroniker.

Hilfen bei der Vermittlung von Haushaltshilfen geben die Familienpflegestationen von Caritas und Diakonie, sowie die gemeinnützigen und privat-gewerblichen ambulanten Pflegedienste, wie beispielsweise die Ritaschwestern.

Wenn man aufgrund einer Krankheit auf eine Haushaltshilfe angewiesen ist, hat man trotzdem weiterhin Anspruch auf Pflegegeld. Dies wird im Kommentar zu §13 des SGB XI, der zu im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des PflegeVG niedergelegt ist, so festgeschrieben.

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